Corona Homeoffice – ein fast rechtsfreier Raum

/ 03.01.2023 / / 134

Arbeitnehmer haben noch kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice. Das Bundesarbeitsministerium arbeitet zwar an entsprechenden Lösungen – bis dahin bleiben viele Notwendigkeiten allerdings eher unkonkret.

Marcel Seifert

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Marcel Seifert ist Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart und hier deutschlandweit engagiert im Abgasskandal, im Mietrecht und auch Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.


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Im Homeoffice verbergen sich datenschutzrechtliche Risiken, weil je mehr Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten, desto leichter können sich Hacker Zugang zu Daten, insbesondere Personen- und Unternehmensdaten (Industriespionage), verschaffen. Wohl die wenigsten  Homeoffice-Lösungen werden einer ausreichenden Informationssicherheit gerecht. Hacker finden Schwachstellen in den Homeoffice-Zugängen und haben leichtes Spiel, um weitere relevante Daten auszuspionieren oder Geheimnisverrat zu fördern.

Unsichere Passwörter und veraltete Software erleichtern rechtswidrige Zugriffe auf den Computer des Arbeitnehmers. Dasselbe gilt, wenn sensible Unternehmens- und Kommunikationsdaten in unsicheren Clouds gespeichert werden.

Arbeitnehmer sollten daher nur mit den Geräten, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, von zu Hause aus arbeiten. Dieser muss natürlich dafür sorgen, dass die entsprechenden Geräte dem Stand der Technik und des Datenschutzes entsprechen.

Arbeitgeber sind angehalten, dringend Vorkehrungen treffen und Anleitungen zu liefern, damit die Mitarbeiter selbst eigenverantwortlich mit den neuen Möglichkeiten umgehen können.

Vertragliche Vereinbarungen werden notwendig, die die Mitarbeiter verpflichten, sämtliche ihnen überlassenen Arbeitsmittel ausschließlich zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Dazu müssen sie sicherstellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die vom Unternehmen überlassenen Arbeitsmittel und Dokumente erhalten. Es muss z.B. verhindert werden, dass schützenswerte Daten überhaupt ausgedruckt oder an fremden Speicherplätzen abgespeichert werden können.

Auch Arbeitsschutz im Homeoffice ist ein wichtiges Thema, das der Arbeitgeber nicht einfach auf den Besitzer oder Mieter eines Home-Office-Standortes abwälzen kann. Wenn ein Arbeitnehmer sich zuhause während der Arbeit verletzt oder erkrankt, sollte geklärt werden, ob im Einzelfall ein Arbeitsunfall vorliegt. Damit es nicht zu Regressforderungen durch den Unfallversicherer kommt, muss der gesamte Unfallhergang zeitnah und in gebotener Ausführlichkeit dokumentiert werden.

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