Eine Kündigung wegen Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Mietwohnung benötigt, um sie selbst zu nutzen oder einem nahen Familienmitglied zur Verfügung zu stellen. In den meisten Rechtssystemen müssen Vermieter strenge Voraussetzungen erfüllen, um eine solche Kündigung durchsetzen zu können. Dazu gehören in der Regel eine angemessene Begründung für den Eigenbedarf sowie die Einhaltung gesetzlicher Fristen und Verfahren.
Wenn ein Vermieter Eigenbedarf geltend macht, muss er in der Regel nachweisen können, dass er die Wohnung tatsächlich benötigt und dass es keine zumutbare Alternativen gibt. Mieter haben oft das Recht, gegen eine Kündigung wegen Eigenbedarf Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen, wenn sie glauben, dass die Kündigung unrechtmäßig ist.
Der Nachweis, dass eine Eigenbedarfs-Kündigung rechtmäßig oder unzulässig ist, muss in letzter Konsequenz vor Gericht entschieden werden. Hier scheuen Mieter oft die Risiken und die damit verbundenen hohen Kosten, falls man unterliegt.
Bester Anwalt für Eigenbedarfskündigung
Mietrechtsexperten sehen aktuell einen Trend zu eigentümerfreundlichen Entscheidungen in Mietrechtssachen. Allerdings dürfte die Häufung von erfolgreich durchgesetzten Ansprüchen auf Eigenbedarf des Vermieters eher darauf zurückzuführen sein, dass es aktuell deutlich mehr Verfahren gibt als früher und es bei der Auswahl der Rechtsmittel und des besten Anwalts für Eigenbedarfskündigungen natürlich immer einen Vorteil für wirtschaftlich gut aufgestellte Vermieter gibt.
Was zeichnet den besten Anwalt für eine Eigenbedarfskündigung aus?
Hier ein paar Punkte, die Mieter oder Vermieter bei der Auswahl des besten Anwalts für eine Durchsetzung oder eine Abwehr einer Eigenbedarfskündigung berücksichtigen sollten
- Fragen Sie nach einem Fachanwalt für Mietrecht
- Fragen Sie nach Erfahrungen im Bereich Eigenbedarfskündigungen
- Lassen Sie sich über transparente Abrechnungsmethoden informieren
Warum gibt es so viele erfolgreiche Eigenbedarfskündigungen?
Udo Schmallenberg, Herausgeber von Verbraucherschutz.tv:
Das mag damit zu tun haben, dass die Eigenbedarfskündigung meistens das wirklich letzte Mittel für Vermieter ist, über den eigenen Wohnraum wirtschaftlich zu verfügen. Es gibt keine andere Möglichkeit zur Auseinandersetzung in Mietrechtsklagen und solange Mieter die im Mietvertrags vereinbarten Anforderungen erfüllen und sich auch im gesellschaftlich/sozialen sowie juristischen Rahmen unangreifbar – also unkündbar – zeigen, ist es fast unmöglich, eine Kündigung durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für ältere Mietverträge, denn die Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer der Nutzung einer Mietwohnung.
Alternativ drohen Mieterhöhungen
Vermietern bleibt oft nur, sich durch Ausnutzung der Möglichkeiten zur Mietpreiserhöhung schadlos zu halten, oder ihrerseits finanzielle Angebote zu machen, um Mieter zum Auszug zu überreden. Die Nichterfüllung von Vermieterpflichten ist dagegen keine gute Option, denn Mieter haben laut Mietvertrag und auch im Mietrecht verankert viele Ansprüche, z.B. auf den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache.
Vermieter sehen sich z.B. in der Problematik, dass nach einer Erbschaft eine Immobilie verkauft werden soll. Dies geht allerdings nur, wenn der neue Eigentümer auch die Mietverträge übernimmt. Das verhindert nach Erbschaft und anschließendem Verkauf eine eigene Nutzung und damit auch die wirtschaftliche Verfügbarkeit der Erbschaft.
Es ist wichtig, dass Mieter wie Vermieter in einem solchen Fall ihre Rechte kennen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen vertreten werden.
Welches Gesetz bei Eigenbedarfskündigung?
Eigenbedarf wird als Rechtsnorm durch § 573c BGB. Bei Eigenbedarf besteht demnach eine Kündigungsfrist von grundsätzlich drei Monaten, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Das Schreiben muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugestellt sein, wenn die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam sein soll.
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