Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden, dass VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Nicht entschieden wurde in diesem Fall über die Schadensersatzansprüche von Käufern, die ihr von Abgasmanipulationen betroffenes Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 erworben haben. … weiterlesen
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