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Kosten für Corona-Rückholaktion

/ 14.06.2020 / / 342

Rund eine viertel Million Deutsche, die auf dem vorläufigen Höhepunkt der Corona-Pandemie an ihren Urlaubsorten überall auf der Welt feststeckten, wurden durch eine beispiellose Rückholaktion – organisiert vom Auswärtigen Amt der Bundesregierung – per Flugzeug zurückgeholt. Seit dem warten betroffene Urlauber auf die bereits angekündigte Rechnung, denn kostenlos sollte dieser Rettungsdienst nie sein.

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Schon beim Einstieg hatten die deutschen Staatsbürger dafür unterschreiben müssen, dass sie sich an entstehenden Kosten beteiligen würden. Den meisten war das wohl in diesem Moment egal.
Über zwei Monate nach der Aktion ist das Auswärtige Amt immer noch mit der Berechnung der sogenannten Eigenanteile befasst. Diese müssen von Personen getragen werden, die z.B. als Touristen in der Falle saßen und ansonsten ohnehin ein kostenpflichtiges Angebot hätten in Kauf nehmen müssen. Die Zahlungspflicht gilt z.B. für Wohnmobil-Touristen, die in Marokko oder Tunesien mit ihren Gefährten keine Grenzen mehr überqueren konnten, aber auch für Langzeit-Touristen, denen Corona einen Strich durch die Rechnung machte. Die Rechnungstellung folgt hier einem Gleichbehandlungsgrundsatz, denn diejenigen, die noch einen regulären Flug erwischen konnten, haben diesen ja auch bezahlt.

Betroffene müssen mit einer Pauschale rechnen, die sich an der Entfernung, an vergleichbaren Durchschnittspreisen für ein Economy-Ticket und an den Kosten ähnlicher Rückholaktionen anderer EU-Länder orientiert.

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Der Bundestag hatte dem Amt 100 Millionen Euro an Steuergeldern zur Verfügung gestellt, um die aufwändige Rückholaktion anstoßen zu können. Man kann davon ausgehen, dass diese Summe zumindest teilweise durch die Eigenanteile gedeckt werden sollen.

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