Der Europäische Gerichtshof bleibt sich treu - Schlussantrag zu C-693/18 sehr verbraucherfreundlich

EuGH C-693/18: Thermisches Fenster ist eine Abschaltvorrichtung

/ 16.05.2020 / / 438

Das Verfahren zum Aktenzeichen C-693/18 könnte einen Wendepunkt im Dieselskandal ausmachen . In Ihrem Abschluss-Antrag vor dem Europäischen Gerichtshof hat die Generalanwältin sich eindeutig festgelegt: Volkswagen hat im Fall EA189 europäisches Recht gebrochen! Für die Verbraucher bedeutet das, dass der Weg auch in Deutschland für Deliktzinsen und eine Abkehr vom Nutzungsersatz frei wird und Chancen auf obsiegende Klagen steigen.

Marcel Seifert

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Marcel Seifert ist Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart und hier deutschlandweit engagiert im Abgasskandal, im Mietrecht und auch Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.


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Die Generalanwältin Eleanor Sharpston argumentiert aber dabei nicht an der Oberfläche, sondern seziert den VW-Abgasskandal bis auf das „Thermische Fenster“ herunter. Damit macht die Argumentation auch Verbrauchern Hoffnung, in deren Autos weiterer Hersteller ebenfalls das „Themische Fenster“ zur Steuerung einer Abschaltvorrichtung benutzt wird. Mercedes ist da betroffen, BMW ebenso und natürlich auch der aktuelle VW Motor EA288, der in allen aktuellen Massemodellen vom Golf bis zum T6 verwendet wird.

Nach Meinung von Generalanwältin Sharpston ist ein  “Thermofenster” grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der EuGH dem Antrag der Generalanwältin folgt und damit festlegt, dass Autohersteller die EG-Verordnung 715/2007 zu den Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 nur so berücksichtigen dürfen, dass zulässige Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden und NOx-Reduzierung auch außerhalb der durch das Thermische Fenster eingeschränkten Temperaturen funktioniert.

Abgasreinigung dürfe erst dann abgeschaltet werden, wenn ein Ausfall von Bauteilen unmittelbar bevorsteht und ausschließlich durch extrem hohe oder extrem niedrige Temperaturen heraufbeschworen wird, die im Alltag in aller Regel nicht vorkommen.

Rechtsanwalt Seifert, dessen Kanzlei schon EA288-Fälle erfolgreich zum Schadensersatz führen konnte: „Wenn Temperaturen unter 17 und über 33 Grad die Lebensdauer eines Motors beeinflussen, dann muss halt anders konstruiert werden!“

Zur Vermeidung langfristigerer Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dürfe eine Abschaltvorrichtung nicht genutzt werden. Es müsse ein unmittelbares Beschädigungsrisiko bestehen, bevor zulässig abgeschaltet werden darf.

Brüllmann Rechtsanwälte gehört zu den Prozess erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal und hat insbesondere zum Thermischen Fenster maßgebliche Urteile zugunsten von Verbrauchern erstritten. Marcel Seifert ist Kooperationsanwalt der IG-Dieselskandal für den süddeutschen Raum.

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