Audi haftet im Abgasskandal auf Schadensersatz beim Porsche Macan – LG Münster 02 O125/19

/ 31.01.2020 / / 214

Die Audi AG muss Schadensersatz bei einem vom Abgasskandal betroffenen Porsche Macan S leisten. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 20. Januar 2020 entschieden (Az.: 02 O125/19). „Audi hat zwar nicht das Auto hergestellt, aber den Motor mit den manipulierten Abgaswerten und hat Porsche damit beliefert. Von daher kann sich Audi nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil durchgesetzt hat.

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Der Kläger hatte den Porsche Macan S Diesel im Februar 2016 als Neuwagen gekauft. Der SUV blieb vom Abgasskandal nicht verschont, 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Der Kläger machte daher Schadensersatzansprüche geltend.

Die Klage war weitgehend erfolgreich. Audi habe den Motor in den Verkehr gebracht und damit auch konkludent die Erklärung abgegeben, dass er im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden könne und über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfüge. Dies sei aber nicht der Fall, führte das Landgericht Münster aus.

Ohne Software-Update habe dem Fahrzeug der Verlust der Typengenehmigung gedroht. Ein Käufer dürfe sich aber darauf verlassen, dass ein Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und auch keine nachträgliche Rücknahme der Typengenehmigung droht, so das LG Münster. Durch das Inverkehrbringen der Motoren habe Audi nicht nur eigene Kunden getäuscht, sondern auch die Käufer von Fahrzeugen anderer Marken wie Porsche, in denen der Motor verbaut ist, so das LG Münster.

Der Schaden sei dem Kläger bereits mit Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das er so nicht gewollt hat, entstanden und könne auch nicht durch ein Software-Update beseitigt werden. Audi habe Kunden und Behörden getäuscht, um die Betriebserlaubnis zu erschleichen. Dabei sei es unrealistisch, dass der Vorstand keine Kenntnis von den Abgasmanipulationen hatte. Das gelte angesichts der Tragweite umso mehr, da die Dieselmotoren nicht nur bei Audi, sondern auch bei Porsche und VW eingesetzt werden.

Audi habe den Kläger daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, entschied das LG Münster. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Porsche Macan könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

„Das Urteil zeigt, dass auch bei den großvolumigeren Dieselmotoren, die bei diversen Modellen von Porsche, Audi und VW verwendet werden, gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

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