RS6: Bremsversagen bei Tempo 200

/ 01.12.2019 / / 397

Dirk G. ist immer noch AUDI-Fan – und das, obwohl diverse Händler und Hersteller wirklich alles unternommen haben, um ihm diese Zuneigung auszutreiben. Die wirklich unglaubliche Geschichte begann mit dem Kauf eines AUDI RS6 im Jahr 2016. G. handelte mit 97.000 Euro für einen gebrauchten RS6 einen akzeptablen Preis für ein Vorführfahrzeug mit knapp 3000 Kilometern auf der Uhr aus. Der Autofan bekam allerdings schnell heraus, dass sein Audi keinesfalls ein unfallfreier Vorführwagen war, sondern ein zu Test- und Werbezwecken auf der Rennstrecke – u.a. in Le Mans – bewegt wurde, u.a. als sogenanntes “Journalistenauto”.

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Nach Unfällen auf der Rennstrecke mussten 5-stellige Beträge investiert werden. Die Fahrzeughistorie konnte nachgewiesen werden und nach einem Auftritt vor dem Stader Landgericht ging das Auto zurück an den Bielefelder Händler. Dirk G. musste den Darlehensvertrag nicht weiter bedienen. Schon damals ärgerte man sich darüber, wie wenig sich Audi und Händler der eigentlichen Sache annahmen. Ohne juristisches Verfahren hätte man den Wagen nicht zurückgenommen, obwohl man den Käufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen offensichtlich und grob sittenwidrig getäuscht hatte.

Dirk G. entschloss sich aber, Audi eine weitere Chance zu geben und bestellte diesmal bei einem Kölner Autohaus einen zweiten RS6 – Probleme mit nicht hinzunehmenden Vibrationen führten schnell zu handfesten Beschwerden, über die man sich allerdings gütlich einigen konnte. Der Handler nahm das Auto zurück, der Darlehensvertrag musste nicht weiter bedient werden.

Die Liebe zum RS6 war immer noch nicht erloschen: Dirk G. bestellte einen dritten Sport-Audi – diesmal einen RS6 Performance als Neuwagen mit rund 700 Ps in der Performance-Ausstattung. Diesmal ging es gründlich schief. Bei Tempo 200 versagten bei einem notwendigen Manöver auf der Autobahn die Bremsen und Dirk G. konnte das Auto nur mit sehr viel Glück auf den Randstreifen manövirieren und ausrollen lassen. Seit dem steht das Auto in seiner Garage.

Ein zwischenzeitliche angestrengtes Verfahren vor dem LG Stade ruht, weil der beklagte Händler mittlerweile insolvent ist. Eine Klage auf Widerruf des Darlehens aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist zwar nach Meinung der Verbraucherzentrale Hamburg sehr erfolgversprechend, allerding konnte der von der VZ empfohlene Hamburger Rechtsanwalt offensichtlich nicht verhindern, dass das LG Stade das Verfahren an das Landgericht Brauchschweig abgegeben hat – hier sind Verfahren gegen die Audi-Bank erfahrungsgemäß nicht zu gewinnen.

Dirk G. will nicht aufgeben – auch wenn ihm seine Rechtsschutzversicherung mittlerweile gekündigt hat. Wie es weitergehen soll weiß er noch nicht. Erst mal den aktuellen juristischen Scherbenhaufen aufräumen und vielleicht mit neuem Personal durchstarten.

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