Opel muss Rückruf des KBA für Insignia, Cascada und Zafira sofort umsetzen

/ 08.11.2019 / / 134

Jetzt ist der Abgasskandal auch bei Opel endgültig angekommen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 6.11.2019 bestätigt, dass Opel verschiedene Diesel-Modelle wegen der Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zurückrufen muss (Az.: 5 MB 3/19).

Marcel Seifert

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Marcel Seifert ist Partner bei Brüllmann Rechtsanwälte in Stuttgart und hier deutschlandweit engagiert im Abgasskandal, im Mietrecht und auch Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsrechts und des Bank- und Kapitalmarktrechts.


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Betroffen von dem Rückruf sind die Opel-Modelle Zafira 1,6 und 2,0 Liter CDTi, Insignia 2,0 CDTi und Cascada 2,0 CDTi der Baujahre 2013 bis 2016. Den Rückruf für die Fahrzeuge hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits am 17. Oktober 2018 angeordnet. Den Rückruf begründete die Behörde damit, dass die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen u.a. schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad in ihrer Wirksamkeit gedrosselt wurden und damit die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß überschritten werden. Das KBA geht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus. Die seit April 2018 laufende freiwillige Rückrufaktion sei nicht ausreichend. Daher ordnete das KBA den verpflichtenden Rückruf an.

Dagegen wehrte sich Opel jedoch vehement. Der Autobauer steht erwartungsgemäß auf dem Standpunkt, dass die Funktion zulässig ist und reichte einen Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Schleswiger Verwaltungsgericht ein. Erfolglos. Auch die dagegen gerichtete Beschwerde hat das OVG Schleswig-Holstein jetzt zurückgewiesen.

Das OVG ließ zwar offen, ob die verwendete Abschalteinrichtung unzulässig ist. Das müsse letztlich im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Ein möglicher Image-Schaden von Opel wiege aber weniger als das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Umwelt. Der Rückruf müsse daher umgehend durchgeführt werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

„Bei Opel dreht es sich um die sog. Thermofenster, die dafür sorgen, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert bzw. abgeschaltet wird. Solche Abschalteinrichtungen sind nur in Ausnahmefällen zum Schutz des Motors zulässig. Wenn die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad gedrosselt wird, kann von einer Ausnahme aber keine Rede sei“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Thermofenster bei der Abgasreinigung werden auch von anderen Autobauern wie Daimler eingesetzt. Verschiedene Gerichte haben Thermofenster bereits als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft und Mercedes deshalb zum Schadensersatz verurteilt – auch wenn noch gar kein Rückruf durch das KBA vorlag.

„Für die betroffenen Opel-Kunden steht nun fest, dass sie ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen lassen müssen. Gleichzeitig erfahren ihre Fahrzeuge einen weiteren Wertverlust. Dagegen können sich die betroffenen Opel-Käufer aber wehren und ebenso, wie z.B. im Abgasskandal geschädigte VW-Kunden, Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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