Mercedes ML350 nutzt unzulässige Abschaltvorrichtung

/ 17.08.2019 / / 90

“Wir betrügen nicht” – Mercedes gibt die Unschuld vom Lande wenn es um unzulässige Abschaltvorrichtungen geht. Selbst dem Bescheid des KBA wurde offiziell widersprochen. Allerdings: Immer mehr deutsche Landgerichte fällen verbraucherfreundliche Urteile, zuletzt das LG Itzehoe in einem von Rechtsanwalt Dr. Gerrit von Hartung Rechtsanwälte geführten und gewonnenen Verfahren..

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„Wir konnte für unseren Mandanten erheblichen Schadensersatz erstreiten. Allerdings werden wir nach gründlicher Prüfung wohl in die Berufung gehen, denn das Gericht hat vom vollen Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung abgezogen und auch die Verzinsung ab Kaufdatum verweigert. Das ist so für uns nicht tragbar!“

Gestritten wurde im hohen Norden zum Aktenzeichen AZ 6 O 101/19 um einen Mercedes ML 350 aus dem Baujahr 2015. Das Gericht verurteilte einen Rellinger Mercedes-Händler mit Rücknahme des Autos knapp 38.000 Euro an den Kläger auszuzahlen. Das Auto gehört zur Schadstoffklasse 6b und ist damit wohl eins der am weitesten entwickelten Daimler-Modelle mit der Motorisierung OM642. Der Kläger war vom Kaufvertrag zurückgetreten, nachdem ihm bekannt wurde, dass das „Thermische Fenster“ vom KBA als illegale Abschaltvorrichtung eingestuft wurde und dies für ihn einen erheblichen Wert- und auch Vertrauensverlust bedeuten würde.

Das Fahrzeug war im Februar 2018 gebraucht zum Preis von 44.000 Euro gekauft worden. Dr. Hartung: „Grundsätzlich hebt der bislang erstrittene Schadensersatz den Wertverlust schon deutlich auf, uns ist aber nicht verständlich, warum das Gericht zwar die Unzulässigkeit erkennt, Mercedes aber trotzdem noch mit dem Nutzungsersatz belohnt!“ Der Kläger muss sich die gefahrenen 22.000 Kilometer mit rund 6000 Euro anrechnen lassen. Darum und um weitere Zinsen könnte es in der Berufung gehen – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der ML 350 ist ein typischer Vertreter der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Baureihen. Nach intensiven Untersuchungen hat das Kraftfahrtbundesamt Verantwortung übernommen und einen verpflichtenden Rückruf initiiert, da die vom Hersteller eingeleiteten freiwilligen Maßnahmen nicht fruchteten. Dr. Hartung: „Das thermische Fenster ist klar im von Mercedes ausgenutzten Umfang als unzulässige Abschaltvorrichtung erkannt worden!“

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Dr. Hartung ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und als Herausgeber von www.pkw-rueckgabe.de bundesweit als erfolgreicher Klägeranwalt im Abgasskandal bekannt. Die Kanzlei „Hartung Rechtsanwälte“ betreut über 1000 Mandanten in Verfahren gegen die Unternehmen VW, AUDI, Mercedes, Porsche und Opel.

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