Nach Mercedes-Rückruf – Wertverlust bei Dieselfahrzeugen

/ 26.06.2019 / / 55

Der Rückruf für 60.000 Mercedes GLK 220 CDI bleibt für Daimler-Kunden nicht ohne Folgen. Sie müssen nicht nur ein Update aufspielen lassen, sondern erleben auch den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Diesen Wertverlust bekommen nicht nur die unmittelbar vom Rückruf betroffenen GLK-Fahrer zu spüren, sondern auch viele andere, die mit einem Mercedes-Diesel unterwegs sind. Denn der Rückruf könnte sich noch auf zahlreiche andere Modelle ausweiten, da die unzulässige Abschalteinrichtung, die das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt hat, wahrscheinlich nicht nur beim Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 verwendet wurde.

Das KBA hat die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bemängelt. Die Funktion sorgt dafür, dass der Stickoxid-Ausstoß reduziert wird, allerdings nur im Prüfmodus, da sie im normalen Straßenverkehr nicht aktiviert ist. Festgestellt wurde sie in einem Mercedes GLK mit einem Motor des Typs OM 651. Vermutlich hätte sie aber auch in einem anderen Modell entdeckt werden können, da der Vierzylinder-Dieselmotor in zahlreichen anderen Baureihen wie der C-Klasse, E-Klasse oder S-Klasse verbaut wurde. Das KBA wird seine Überprüfungen daher auch auf weitere Modelle mit dem Motor OM 651 aber auch mit dem Motor OM 642 ausdehnen.

Mercedes steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Funktion um keine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. „Mercedes droht eine große Rückruf-Aktion für Dieselfahrzeuge mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Da ist es schon fast verständlich, dass man im Hause Daimler von einer unzulässigen Abschalteinrichtung nichts wissen will. Leidtragende sind aber die Mercedes-Kunden, die unabhängig von einem Rückruf den Wertverlust ihrer Dieselfahrzeuge hinnehmen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Mercedes-Kunden haben zwei Möglichkeiten sich gegen diese Entwicklung zu wehren. Ist ihr Fahrzeug von einem Rückruf durch das KBA betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die Verbraucher Anspruch auf ein Auto ohne Mängel haben.

Eine andere Möglichkeit ist der Widerruf der Autofinanzierung. Der Widerruf ist möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat und die Widerrufsfrist dadurch nie in Lauf gesetzt wurde. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

„Mercedes-Fahrer können sich gegen die Entwicklung und den Wertverlust ihrer Fahrzeuge wehren. Ob der Widerruf oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen die günstigere Option ist, hängt vom Einzelfall ab“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Abgasskandal Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961