LG Krefeld 5 O 141/18 – Händler muss Kaufpreis für Porsche Macan erstatten

/ 17.05.2019 / / 226

Im Abgasskandal geht ein Porsche Macan S Diesel zurück an den Händler. Der muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Krefeld mit Urteil vom 9. Mai 2019 entschieden (Az.: 5 O 141/18).

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Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung wurden bei dem Porsche Macan Diesel schon 2016 festgestellt. Die wollte Porsche im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme beseitigen. Dies geschah offenbar nicht gründlich genug, so dass das Kraftfahrt-Bundesamt für den Porsche Macan 3,0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im Jahr 2018 einen verpflichtenden Rückruf anordnete. „Schon vor diesem amtlichen Rückruf hatte mein Mandant das Vertrauen in Porsche verloren, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Erstattung des Kaufpreises verlangt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der die Ansprüche seine Mandanten vor dem Landgericht Krefeld durchsetzte.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag sei wirksam und der Kläger habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Spätestens durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts habe festgestanden, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und ohne das Software-Update der Verlust der Zulassung droht, so das LG Krefeld. Der Mangel sei auch nicht unerheblich, nur weil er mit relativ geringen Kosten und Aufwand beseitigt werden könnte. In Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH stellte das LG Krefeld fest, dass ein erheblicher Mangel auch dann vorliegen kann, wenn dieser „für viele, wenn nicht gar für die meisten Interessenten ein Grund sein wird, vom Kauf Abstand zu nehmen“. Vor diesem Hintergrund sei der Mangel zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht unerheblich gewesen. Zudem spreche auch der drohende Verlust der Zulassung ohne Software-Update für eine erhebliche Pflichtverletzung.

Aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu Porsche sei es auch entbehrlich gewesen, vor dem Rücktritt vom Kaufvertag eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Händler müsse den Porsche Macan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten, entschied das LG Krefeld.

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„Das Urteil zeigt, dass im Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Porsche oder Händler durchzusetzen. Bei Ansprüchen gegen den Händler ist darauf zu achten, dass diese innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist bei Neuwagen und einjährigen Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen geltend gemacht werden“, erklärt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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