Diesel-Fahrverbot – Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung

/ 23.02.2018 / / 296

Mit Spannung wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten erwartet. Noch ist Geduld gefragt. Das Bundesverwaltungsgericht gibt seine Entscheidung erst am 27. Februar 2018 bekannt.

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Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ging es in der Verhandlung am 22. Februar zunächst um Fahrverbote in Düsseldorf und Stuttgart wegen der hohen Schadstoffbelastung. Wie in vielen anderen deutschen Städten werden hier die zulässigen Grenzwerte häufig überschritten. Ist die Konzentration der Stickoxide zu hoch, ist das gesundheitsgefährdend. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten den Behörden in ihren Urteilen bereits mit auf den Weg gegeben, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um für die Einhaltung des Luftreinhalteplans zu sorgen. Geeignete Maßnahmen können auch Fahrverbote für schmutzige Diesel sein.

„Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob es der Gesundheit den Vorzug vor den Interessen der Auto-Lobby gibt. Doch betroffen von Fahrverboten wären in erster Linie die Dieselfahrer. Pendler kämen nicht mehr zur Arbeit, Handwerker nicht zu ihren Kunden, Pflegedienste nicht zu ihren Klienten und Taxifahrer nicht mehr in die zu stark belasteten Regionen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte. Der Jurist vertritt bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer. „Es ist nicht einzusehen, dass die Autobauer die zulässigen Grenzwerte nicht einhalten, Abgaswerte manipulieren und die Kunden dann die Zeche zahlen sollen. Dieselkäufer haben Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Wurden Abgaswerte manipuliert, weist das Fahrzeug einen Mangel auf und der Kunde hat einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich oder es treten neue Mängel auf, wie bei einem Software-Update zu befürchten ist, können Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend gemacht werden. Eine ganze Reihe von Gerichten hat sich hier inzwischen auf Seiten der geschädigten Käufer gestellt.

Die Rückabwicklung des Kaufvertrags kann außerdem ggf. auch durch den Widerruf des Autokredits erreicht werden. Hat die Bank ihren Kunden fehlerhaft informiert und liegt zwischen Darlehensvertrag und Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor, werden durch einen erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nicht darüber zu entscheiden, ob ein Diesel-Fahrverbot ausgesprochen wird. Aber es muss entscheiden, ob Städte und Gemeinden solche Fahrverbote auch ohne bundeseinheitliche Regelung aussprechen dürfen. Daher dürfte das Urteil durchaus eine Signalwirkung haben – nicht nur für Stuttgart und Düsseldorf. Von einem drohenden Fahrverbot wären voraussichtlich in erster Linie Diesel mit der Schadstoffnorm 5 und schlechter betroffen.

„Geschädigte Autokäufer können sich wehren, wenn sie ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der auch Kooperationsanawalt der IG Dieselskandal ist.

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