Razzia bei Audi – Verdacht der Abgasmanipulationen bei 200.000 Fahrzeugen

/ 06.02.2018 / / 247

Razzia bei Audi: Abgasskandal und kein Ende bei Audi. Wegen des Verdachts der Abgasmanipulation kam es beim Audi-Werk in Neckarsulm und der Zentrale in Ingolstadt am 6. Februar 2018 zu einer Razzia. Der Verdacht hat es wieder einmal in sich – rund 200.000 Dieselfahrzeuge für den europäischen und den US-amerikanischen Markt sollen manipuliert worden sein, damit die Abgaswerte eingehalten werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

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„Audi versinkt immer weiter im Abgasskandal und bewegt sich derzeit zwischen Rückrufen und Durchsuchungen. Die VW-Tochter verspielt immer mehr Vertrauen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte zur Razzia bei Audi. Zur Erinnerung: Kürzlich ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für Audi-Modelle mit dem V6 TDI Motor mit der Abgasnorm 6 an. Betroffen sind die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7. Grund für den Rückruf ist, dass es auch bei diesen Modellen mit 3-Liter-Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung geben soll. Beim Audi A8 könnte es sogar zu einem Zulassungsverbot kommen. Hier hatte es bereits Ende 2017 einen Rückruf gegeben.

Nicht die erste Razzia bei Audi

Schon Ende Januar hatte die Staatsanwaltschaft München II ihre Ermittlungen gegen Audi wegen vermeintlicher Abgasmanipulationen ausgeweitet und die Wohnungen von sechs ehemaligen oder heutigen Motorentechnikern durchsuchen lassen. Nun eine große Razzia in der Audi-Zentrale und im Werk in Neckarsulm, bei der 18 Staatsanwälte und die Landeskriminalämter Bayern und Baden-Württemberg nach Medienberichten eingeschaltet sein sollen. Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Der Aufwand lässt schon große Dimensionen vermuten.“

Die Vorwürfe sind wie man sie vom Abgasskandal inzwischen gewöhnt ist. Mit Hilfe einer Software soll die Abgasreinigung auf dem Prüfstand eingeschaltet, im normalen Straßenverkehr aber weitgehend ausgeschaltet sein. „Mit anderen Worten wurden den Kunden Autos mit deutlich höheren Emissionswerten als angegeben angedreht“, so Dr. Hartung. Der erfahrene Rechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal. Für ihn ist klar, dass die Kunden die Abgasmanipulationen nicht hinnehmen müssen: „Werden die Abgaswerte nicht eingehalten ist das ein Mangel, der sich auch durch das Aufspielen eines Software-Updates nicht so einfach beheben lässt. Das berechtigt den Kunden zu Schadensersatzforderungen bzw. zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Inzwischen positionieren sich immer mehr Gerichte klar auf Seiten der Verbraucher.“

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de

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