Schlechte Bewertung löschen lassen

Schlechte Bewertung löschen lassen

/ 13.06.2017 / / 259

Eine schlechte Bewertung ist umso ärgerlicher, wenn sie als so genannte Rachebewertungen daherkommt oder gar als Fake-Bewertung keinerlei Bezug zum Bewerteten haben. Aber wie kann man eine schlechte Bewertung löschen lassen? Wie man sich gegen solche Onlinebewertungen wehren kann, weiß die Kölner Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Birgit Rosenbaum, Partnerin bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Es muss einmal grundsätzlich zwischen durchsetzbaren und nicht durchsetzbaren Ansprüchen unterschieden werden. Dazu gehört es, den Unterlassungs-, bzw. Löschungsanspruch oder gar Schadensersatzforderungen juristisch zu prüfen und die Chancen auf eine kurzfristige Löschung des Beitrages auszuloten. Erst dann sollte es um die Strategie gehen mit dem Ziel, unerwünschte Einträge und Kommentare zu löschen!“

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Erster Schritt ist die Kontaktaufnahme zum Bewertenden selbst. Ist dieser namentlich bekannt sollte unbedingt ein außergerichtlicher Versuch zur Streitbeilegung gestartet werden, bevor man schwere Geschütze auffährt, weiß die Fachanwälten aus unzähligen Verhandlungen rund um schlechte Onlinebewertungen. Hier nicht den richtigen Ton zu treffen bedeutet vielfach eine unnötige Verhärtung der Fronten.

Löscht der Bewertende seine geschäfts- oder rufschädigenden Äußerungen nicht, und kann er auch auf gerichtlichem Wege nicht gezwungen werden, die Bewertung zu löschen, dann empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den Verantwortlichen des veröffentlichenden Bewertungsportals– natürlich im außergerichtlichen Verfahren, um Zeit und Geld zu sparen. Rosenbaum: „Die Portale haften als sogenannte „Störer“ und können für die geschäftsschädigenden Folgen falscher oder unbegründet schlechter Bewertungen unter Umständen mit verantwortlich sein. Da diese Portale grundsätzlich kein Interesse an langwierigen und teuren Rechtsstreitigkeiten haben, stehen die Erfolgsaussichten hier nicht schlecht.

Sonderfall Google & Co. – Schlechte Bewertung löschen lassen

Große Anbieter wie Google, Facebook, Twitter und unter Umständen auch die großen Portale wie holidaycheck.de oder jameda.de führen erfahrene Rechtsabteilungen und warten vielfach auch mit nicht-deutschen Unternehmenssitzen und anonymen Verwaltungsstrukturen auf. Rosenbaum: „Hier wird es schwierig und unsere Erfahrung zeigt, dass es hier am besten ist, saubere Löschungsanträge zu stellen, verbunden mit dem Hinweis, dass man auch in der Lage ist, den Anspruch auch auf dem Klageweg durchzusetzen.“

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Es stellt sich die Frage, ob schlechte Bewertungen nicht auch durch technische Anbieter gelöscht bzw. „neutralisiert“ werden können, oder das Ziel auch erreicht werden kann, indem der Betroffene frei verfügbaren technischen Anleitungen folgt. Rosenbaum: „Zum einen funktioniert das in den seltensten Fällen, zum anderen birgt ein solches Vorgehen auch Risiken. So erkennt Google z.B. die Zusammenhänge und die Ursprünge von Gegenbewertungen und entschärfenden Kommentaren und straft so genanntes „unregelmäßiges Klickverhalten“ konsequent ab, z.B. durch den „Bann“ von dafür verantwortlichen Homepage- oder IP-Adressen. Hinzu kommt, dass solche Anbieter oft gegen die Richtlinien von Google verstoßen, daher sollte auf die Inanspruchnahme solcher Dienste grundsätzlich verzichtet werden.

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