Eine schlechte Bewertung ist umso ärgerlicher, wenn sie als so genannte Rachebewertungen daherkommt oder gar als Fake-Bewertung keinerlei Bezug zum Bewerteten haben. Aber wie kann man eine schlechte Bewertung löschen lassen? Wie man sich gegen solche Onlinebewertungen wehren kann, weiß die Kölner Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Birgit Rosenbaum, Partnerin bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Es muss einmal grundsätzlich zwischen durchsetzbaren und nicht durchsetzbaren Ansprüchen unterschieden werden. Dazu gehört es, den Unterlassungs-, bzw. Löschungsanspruch oder gar Schadensersatzforderungen juristisch zu prüfen und die Chancen auf eine kurzfristige Löschung des Beitrages auszuloten. Erst dann sollte es um die Strategie gehen mit dem Ziel, unerwünschte Einträge und Kommentare zu löschen!“ … weiterlesen

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