In einem von der Kanzlei Rader geführten Prozess beim AG Landshut – 1 C 5/16 – in Sachen edates.de war der Mandant von Rechtsanwalt Rader Mandant als Sieger hervorgegangen. Das Gericht hatte in den Urteilsgründen zudem ausgesprochen, dass er durch die Be Beauty arglistig getäuscht worden war. Auf die Berufung der Be Beauty GmbH hin geht auch das LG Landshut in seinem Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 – 14 S 658/16 – von einer arglistigen Täuschung durch die Be Beauty aus.
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
EDATES: Kündigungsbestimmung ist unwirksam
5. Juli 2016 / 05.07.2016 / / 137Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer (unter Ausschluss einer Kündigung in “Textform”) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form” z.B. per Email gekündigt werden kann, ist unwirksam.
Krasses Urteil gegen edates: “…Beklagte täuschte vorsätzlich”
29. Februar 2016 / 29.02.2016 / / 1.089
Das Amtsgericht Landshut hat der Be Beauty GmbH vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Münchner Firma ist verantwortlich für das Partnersuche- und Flirtportal edates.de. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Rader für die Übermittlung.
Rader auf seiner Homepage www.kanzlei-rader.de: “Das hat die Geschäftsführerin der Be Beauty GmbH, Frau Viola Parockinger, sich wohl auch anders vorgestellt: Nachdem unsere vorgerichtlichen Bemühungen, Frau Parockinger zur Rückzahlung von annähernd 3.700,00 Euro an Mitgliedsbeiträgen für edates.de zu bewegen, in einer Verweisung auf den Klageweg endeten, findet das AG Landshut nun deutliche Worte: ‘Beim Abschluss des Vertrages am 14.12.2012 täuschte die Beklagte den Kläger vorsätzlich über wesentliche Vertragsinhalte’.”
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