DSL Bank – fehlerhafte Widerrufsbelehrung

/ 24.05.2017 / / 500

Viele Banken und Sparkassen haben bei Darlehen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Die Folge: Darlehensverträge, überwiegend aus dem Zeitraum zwischen 2002 und 2010, können auch heute noch widerrufen werden. Betroffen sind auch Darlehensverträge der DSL Bank.

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Der Vorteil für die Verbraucher: „Bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehens fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Verbraucher hat dann also die Möglichkeit günstig umzuschulden und von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren. Besonders bei Immobiliendarlehen lassen sich auf diese Weise häufig Beträge im fünfstelligen Bereich sparen“, erklärt Rechtsanwältin Michaela Zinke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kassel. Weiterlesen bei kapitalschutz.de

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