Mehr als nur das Kleingedruckte – worauf bei der Versicherungspolice zu achten ist

/ 24.05.2017 / / 54

Bild verbraucherschutz.tvSchwarze Schafe gibt es immer – auch in der Versicherungsbranche. Die Lösung heißt dann oft „auf das Kleingedruckte achten“, aber was genau steckt eigentlich hinter dem Kleingedruckten, das einem zum Verhängnis werden kann? Verbraucherschutz.tv hat nun einige Tipps für Sie zusammengestellt, um auch im Kleingedruckten mögliche Finten zu erkennen.

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Augen auf bei diesen essentiellen Vertragspunkten

–          Ist in der Versicherungspolice die Rede von einem Ausschlusskriterium, welches – so vage formuliert wie nur möglich – „grobe Fahrlässigkeit“ heißt, so bedeutet das für den Versicherten immer einen Nachteil. Grobe Fahrlässigkeit ist nämlich das sprichwörtliche Hintertürchen der Versicherer. Das heißt, wenn bei der Rekonstruktion des Schadensfalles dem Versicherten nur die kleinste Unachtsamkeit angelastet werden kann, wird dies schon zur Leistungskürzung führen. Also Achtung bei der Wörterkombination.

–          Welche Schäden werden in welcher Höhe abgedeckt oder besser: Ist die Versicherungssumme richtig kalkuliert? Korrekt ist, dass jedes Detail, welches zusätzlich in die Versicherungspolice mit aufgenommen wird oder mit einem bestimmten Geldbetrag dort vermerkt wird, auch den Versicherungsbetrag in die Höhe schraubt, aber: Wer sich für eine Versicherung entscheidet, möchte Hab und Gut absichern oder sich vor übermäßig hohen Kosten im medizinischen Sektor schützen. Also macht eine Versicherung nur Sinn, wenn das entsprechende Gut auch abgesichert ist. Tipp: Über eine Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge nivellieren – ohne die Versicherungsleitung zu minimieren.

–          Die Rentabilität: Sicherlich gibt es Versicherungen, die ausschließlich dann zahlen, wenn ein Schaden passiert. Ansonsten zahlt der Versicherungsnehmer ein, ohne eine Rendite zu haben. Vor diesem Hintergrund gibt es bei einigen Personenversicherungen auch die Möglichkeit, diese zum Vermögensaufbau zu nutzen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert heute den Fall ab, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr seinen erlernten Beruf ausüben kann. Ein ähnlicher Vertrag ermöglicht die eingezahlten Beiträge als Rente ausgezahlt zu bekommen – auch ohne Berufsunfähigkeit.

–          Aktualität ist wichtig. Regelmäßig zu überprüfen, ob die Versicherungsdetails noch mit der Wirklichkeit übereinstimmen, ist wichtig, um unnötige Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden. Es sind ohnehin nur Kleinigkeiten wie die persönlichen Daten, die Berufstätigkeit oder gar die Lebensumstände oder der zur Verfügung stehende Lebensraum, aber dennoch: Gewissenhaftigkeit zahlt sich aus.

–          Wer seine Versicherung kündigen möchte, hat es bei Sachversicherungen leichter als bei Personenversicherungen, aus denen später Leistungen für eingezahlte Beiträge zurückerstattet werden müssen. Sinnvoll ist, im Vorfeld auszurechnen, ob eine Kündigung womöglich ein Verlustgeschäft wäre. Wie beispielsweise eine Lebensversicherung beendet werden kann, steht hier erläutert.

Viele Versicherungen sind unnütz

Stutzig werden sollten Verbraucher, wenn Versicherungsanbieter anbieten, was das sprichwörtliche Zeug hält – ohne auf die individuellen Umstände des Kunden zu achten. In der folgenden Tabelle sind Beispiele für unnütze Versicherungen zu finden:

Beispiel für eine unnütze Versicherung Begründung
Eine Zahnzusatzversicherung für einen Säugling.Bild verbraucherschutz.tv1 Nicht nur, dass ein Baby erst Zähne bekommt, sondern auch die Tatsache, dass bis zu dem Zeitpunkt, wenn Kieferorthopädie und andere Zahnthemen auf den Tisch kommen, rein rechnerisch weit mehr an Beiträgen einbezahlt wurde, als Leistungen abgerufen werden – das macht eine Zahnzusatzversicherung für einen Säugling absolut unnütz.
Eine Unfallversicherung für einen Rentner. Ist der Leitungsfall der Unfallversicherung beschränkt auf den Unfall im beruflichen Umfeld, macht es natürlich für einen Rentner, der nicht mehr im Berufsleben steht, keinen Sinn, diese Versicherung abzuschließen.
Eine Handyversicherung über zwei Jahre abzuschließen … … ist unnütz, denn diese Versicherungen berappen im Leistungsfall ohnehin nur den Zeitwert – und der ist bei der rasanten Entwicklung heutzutage schnell minimal.
Die Versicherung gegen „häusliche Notfälle“. Vergesslichkeit ist menschlich und kann richtig teuer werden, wenn der Schlüsseldienst kommen muss, um die Türe zu öffnen – aber ein finanzielles Desaster wird dieser Ausnahmefall in der Regel nicht werden, daher ist die Versicherung nicht empfehlenswert.
Eine Reisegepäckversicherung greift nur unzureichend.Bild verbraucherschutz.tv2 Hier ist wie eingangs erläutert das Kleingedruckte entscheidend, denn oft greift eine Reisegepäckversicherung nur dann, wenn das Gepäckstück physisch beschützt wurde – und dann kann es schlichtweg nicht zum Versicherungsfall kommen. Auch sind Wertgegenstände in aller Regel nicht ausreichend versichert, weswegen diese Versicherung nicht empfehlenswert ist. Was hingegen sinnvolle Reiseversicherungen sind, hat der Bund der Versicherten hier veröffentlicht.

 

Die große Unbekannte: die private Krankenversicherung

Das Handelsblatt berichtet über die private Krankenversicherung und bietet einen Vergleich, der zeigt: Die Angebote ändern sich in der PKV ebenso schnell wie Mobilfunktarife. Ebenso sind sich Experten in einer Tatsache einig: Beamte fahren gut mit einer privaten Krankenkasse, aber das ist auch keine Neuigkeit.

Interessant ist jedoch die Tatsache, dass die private Krankenversicherung eine Option für Singles oder Doppelverdiener sein kann. Aber Achtung: Doppelverdiener sollten erst dann ihrer gesetzlichen Versicherung den Rücken kehren, wenn die Familienplanung definitiv ad acta und nicht nur auf Eis gelegt wurde, denn in der PKV ist jeder beitragspflichtig – auch Kinder und Ehepartner.

Gedanklich verabschieden kann man sich hingegen von dem Gerücht, dass nur die „Gutverdiener“ in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Auch Selbstständige, Richter, Abgeordnete und Studenten sind in der PKV versichert. Das Gehalt ist dabei lediglich bei Arbeitsnehmern entscheidend: Rund 50.000 Euro Jahresbrutto stellen hier die magische Grenze.

 

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