Wurde ein Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt, kann der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Banken und Sparkassen berufen sich dann häufig auf die Verwirkung des Widerrufsrechts.
„Vereinfacht gesagt, berufen sich Banken und Sparkassen auf die Grundsätze von Treu und Glauben. Das heißt: Nachdem einige Jahre seit Vertragsschluss vergangen sind, hätten sie nicht mehr mit dem Widerruf rechnen können. Das gilt besonders, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Den gesamten Artikel bei kapitalschutz.de lesen