Urteil im Wölbern-Prozess: Ehemaliger Wölbern-Chef zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

/ 24.05.2017 / / 32

Für achteinhalb Jahre muss der Ex-Chef des Emissionshauses Wölbern Invest wegen gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen hinter Gitter. Zu der Freiheitsstrafe verurteilte ihn das Landgericht Hamburg am 20. April. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits abgekündigt, vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen.

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Am 50. Verhandlungstag und nach fast einjähriger Prozessdauer verkündete das Landgericht Hamburg das Urteil. Mit dem Strafmaß von achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe bleib es unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Doch daraus wurde erwartungsgemäß nichts. Das LG Hamburg gelangte zu der Überzeugung, dass der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer des Fondshauses Wölbern Invest zwischen 2011 und 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro aus 31 geschlossenen Immobilienfonds veruntreut und zweckentfremdet hat. Rund 30.000 Anleger sind von dem Anlageskandal betroffen.

„Für die geschädigten Anleger ist das sicher ein schönes Urteil. Allerdings haben sie ihr verlorenes Geld dadurch auch noch nicht zurück“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Schadensersatzansprüche könnten jedoch auf zivilrechtlichem Weg geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn geschlossene Immobilienfonds wie viele der Wölbern-Fonds sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, die für den Anleger im Totalverlust ihrer Einlage enden können. „Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist unserer Erfahrung nach aber oft genug nicht geschehen“, so Cäsar-Preller. In Betracht für Schadensersatzansprüche kommen zudem auch die Prospektverantwortlichen. Zuletzt gerieten auch die Anwälte des ehemaligen Wölbern-Chefs immer mehr in den Fokus für Schadensersatzansprüche.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0

Telefax: (06 11) 4 50 23-17

Mobil: 01 72 – 6 16 61 03

 

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

 

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