Widerruf von Kreditverträgen – Optimierte Vermögensbildung

/ 24.05.2017 / / 43

Getreu dem Kanzleimotto, Schwerpunkte in Bereichen zu setzen, in denen wir für unsere Mandanten besonders erfolgreich streiten, vergrößern Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, ihr „Widerrufs – Dezernat“.

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Ab dem 01.11.2002 abgeschlossene, nicht gewerbliche (Verbraucher-)Kreditverträge, etwa zur Finanzierung von Immobilien, können in vielen Fällen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden. Die Folge ist u. a. der faktische Wegfall einer seinerzeit vereinbarten höheren Verzinsung. Die nach einem Widerruf erfolgende Neuberechnung der Zinsverpflichtungen führt oft zu erfreulichen Erstattungsbeträgen. Während Altverträge für Baugeld Zinssätze vorsehen von bis zu 6 % p. a. und mehr, lassen sich heute Finanzierungen zu um die 1,7 % p. a. abschließen. Eine rückwirkende Anpassung und die in die Zukunft reichende Neugestaltung von bestehenden Kreditsituationen verbessern die Lebensverhältnisse vieler Darlehensnehmer spürbar.

Aktuell verfestigt sich zudem die bisher schon überwiegend erfreuliche Rechtsprechung zugunsten von Kreditnehmer. All das ist eine Situation, die zum Motto der Kanzlei

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ideal passt. Auch in diesem Dezernat legen wir Wert auf eine individuelle, seriöse Rundumbetreuung unserer Mandantschaft. Wir sind seit vielen Jahren im Markt bekannt für unsere Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Kreditwirtschaft sowohl im vorgerichtlichen Bereich, als auch, wenn es erforderlich wird, vor den einschlägigen Gerichten.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Senden Sie uns unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Abschlusses des Kreditvertrags erhalten haben. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den wir gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die wir den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Eine zusätzliche Empfehlung in diesem Zusammenhang: Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre weiteren Geldanlagen, wie Fondsbeteiligungen, seien es Medien-, Schiffs , Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds, kritisch auf ihren bisherigen Verlauf und die Zukunftserwartungen zu überprüfen und orientieren sich dabei gern an den Beispielen für eine erfolgreiche Vermögenswiederherstellung auf der Hompage der Kanzlei. Sollten Sie in einschlägigen Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit wir Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.

 

Mehr Informationen: vermögensrekonstruktion.de

 

Jens Graf, Rechtsanwalt

Königsallee 52-54, 40212 Düsseldorf

Telefon-Nr.: 0211 86322525 Telefax-Nr.: 0211 86322555

E-Mail: Jens.Graf@t-online.de

www.vermögensrekonstruktion.de

 

 

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