Das Landgericht Köln hat erste Entscheidungen über Beschwerden in Sachen „Streaming Abmahnung“ gefällt und damit Position abgemahnter User der Pornoplattform Redtube.com entscheidend verbessert. Die für den angeblichen Rechteinhaber The Archive AG mahnnende Kanzlei Urmann + Collegen muss befürchten, dass in einem Verfahren der Nachweis einer Urheberrechtverletzung nicht mehr geführt werden kann und klagenden Usern sogar die Verfahrenskosten erstattet werden müssten. Für Opfer bedeutet dies, dass die Möglichkeit, von U + C bzw. The Archive AG vor Gericht gezogen zu werden, gegen “0” geht. … weiterlesen
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Redtube.com
17. Januar 2014 / 23.01.2015 / / 632Die Website redtube.com ist ein so genannter Streaming-Dienst, der das Ansehen von Pornofilmen auf dem Server des Anbieters ermöglicht. User müssen diese Filme also nicht herunterladen. redtube.com nutzt damit eine rechtliche Grauzone, da Nutzer des Portals sich keiner Urheberschutzverletzung schuldig machen. … weiterlesen
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