Nach PROKON-Debakel soll Bafin mehr Einfluss auf den Grauen Kapitalmarkt bekommen

/ 24.05.2017 / / 40

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Am Grauen Kapitalmarkt werden Finanzmarktprodukte gehandelt, die nicht der behördlichen Aufsicht der Bafin unterstehen. Die Bundesregierung zieht aus dem Fall PROKON aber jetzt wohl Konsequenzen und will die Bafin mit deutlich Befugnissen für das Regulieren des Grauen Kapitalmarkts ausstatten. Zwar soll es den nahezu unkontrollierten Grauen Markt weiter geben, die offizielle deutsche Finanzaufsicht soll aber die Möglichkeit bekommen, gefähriche Anlageprodukte vom Markt zu nehmen, sobald der “toxische Charakter” erkannt ist. Im Fall PROKON hatten die Zeichen schon sehr früh auf “Toxisch (giftig)” gestanden. Fehlende Berichte und Hinweise darauf, dass Anlegerkapital wohl nicht ohne weiteres zurüchgezahlt werden könnten hatten Verbraucherschützer schon früh auf den Plan gebracht. Die anhaltenden Warnungen hatten letztendlich zu einem Kapitalabzug im großen Stil geführt und PROKON im Bereich des Anlegergeldes zu Zahlungsunfähigkeit geführt.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961