Alles zum Thema: Genussrechte

Anleihe 2011/16 German Pellets GmbH insolvent

/ 12.02.2016 / / 318

Die Anleger der German Pellets GmbH sorgen sich nach der Insolvenzanmeldung um ihr Geld. Aktuell steht ein großes Fragezeichen über dem Anlagekapital . Ein Teil  hat die Anleihe 2011/16 gezeichnet und sich auf die in diesen Tagen anstehende Auszahlung gefreut. Daraus wird erstmal nichts. Mehrere deutsche Wirtschaftsmedien hatten im Vorfeld der Gläubigerversammlung  über Probleme bei Deutschlands größtem Pellets-Produzenten.  Zur Versammlung kam es nicht mehr: German Pellets melde Insolvenz an. Das Amtsgericht Schwerin lehnte den Antrag auf Eigeninsolvenz ab. ZuInsolvenzverwalterin wurde Bettina Schmudde von White&Case aus Hamurg bestimmt. Zwischen 2011 und 2014 sind insgesamt Anleihen im Wert von 234 Millionen Euro ausgegeben worden. weiterlesen

Vorsicht Heuschrecken: Hedgefonds schielen nach PROKON-Genussrechten

/ 24.05.2017 / / 54

Erste Hedge-Fonds haben Interesse an den Genussrechten der PROKON-Anleger bekundet und wollen Anlegern in der kommenden Woche Übernahme-Angebote machen. Anlegern winkt damit die Chance, zumindest kurzfristig überhaupt etwas Geld zu bekommen. Experten warnen allerdings davor, solche Angebote unüberlegt anzunehmen. Grund: Nach Feststellung der PROKON-Vermögenswerte dürfte mehr Wert vorhanden sein, um nicht nur die erstrangigen Gläubiger zu bedienen. Sollte PROKON also nicht in irgendeiner Form weiter geführt werden können, besteht Hoffnung, dass auch zweitrangige Gläudiger, wie die Genussrecht-Inhaber, bezahlt werden können. Hier kann man nicht mit 100 % rechnen, aber zumindest mit einer Summe, die eventuell höher ist als das Angebot einer “Heuschrecke”, wie man diese Art von Hedgefonds gern nennt. Eins ist klar: Heuschrecken haben kein Interesse an der Fortsetzung der “Idee Prokon” – die wollen nur Geld verdienen.

Nach PROKON-Debakel soll Bafin mehr Einfluss auf den Grauen Kapitalmarkt bekommen

/ 24.05.2017 / / 40

Am Grauen Kapitalmarkt werden Finanzmarktprodukte gehandelt, die nicht der behördlichen Aufsicht der Bafin unterstehen. Die Bundesregierung zieht aus dem Fall PROKON aber jetzt wohl Konsequenzen und will die Bafin mit deutlich Befugnissen für das Regulieren des Grauen Kapitalmarkts ausstatten. Zwar soll es den nahezu unkontrollierten Grauen Markt weiter geben, die offizielle deutsche Finanzaufsicht soll aber die Möglichkeit bekommen, gefähriche Anlageprodukte vom Markt zu nehmen, sobald der “toxische Charakter” erkannt ist. Im Fall PROKON hatten die Zeichen schon sehr früh auf “Toxisch (giftig)” gestanden. Fehlende Berichte und Hinweise darauf, dass Anlegerkapital wohl nicht ohne weiteres zurüchgezahlt werden könnten hatten Verbraucherschützer schon früh auf den Plan gebracht. Die anhaltenden Warnungen hatten letztendlich zu einem Kapitalabzug im großen Stil geführt und PROKON im Bereich des Anlegergeldes zu Zahlungsunfähigkeit geführt.

Prokon droht Insolvenz an

/ 24.05.2017 / / 62

Verbraucherschützer warnen schon lange vor Prokon. Und sie scheinen Recht zu behalten. In einem Rundschreiben droht Prokon den rund 75.000 zumeist Kleinanlegern offen mit Insolvenz noch im Januar. Es geht insgesamt um rund 1,4 Milliarden Euro. weiterlesen

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