PROKON: Verbraucherzentrale beantragt einstweilige Verfügung

/ 24.05.2017 / / 54

PROKON Genussrechte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach übereinstimmenden Medienberichten beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen PROKON beantragt. Damit solle erreicht werden, dass das Unternehmen nicht weiter unangemessenen Druck auf die Anleger ausüben könne.

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Die Verbraucherschützer kritsieren das Schreiben an die PROKON-Anleger, in dem sie erklären sollen, ob sie ihre Genussrechte halten werden oder nicht. Bei einer Kündigung werde eine Insolvenz bewusst in Kauf genommen, heißt es u.a. in dem Schreiben. Mit solchen Formulierungen würden die Anleger massiv unter Druck gesetzt und mit Ängsten gespielt, kritisieren u.a. die Verbraucherschützer. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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