Verbraucherschützer warnen schon lange vor Prokon. Und sie scheinen Recht zu behalten. In einem Rundschreiben droht Prokon den rund 75.000 zumeist Kleinanlegern offen mit Insolvenz noch im Januar. Es geht insgesamt um rund 1,4 Milliarden Euro.
Um dies zu verhindern sollen die Anleger erklären, dass sie ihre Genussrechte mindestens bis zum 31. Oktober nicht kündigen werden. Nur so sei eine Insolvenz zu verhindern. Offenbar ist das Unternehmen durch die zahlreiche Kündigungen in der jüngsten Vergangenheit in massive finanzielle Probleme geraten.
Bis zum 20. Januar sollen sich die Anleger erklären. Mit jeder fehlenden Erklärung werde die Insolvenz wahrscheinlicher, heißt es in dem Rundschreiben, das Prokon auf seiner Homepage veröffentlicht hat.
Von solchen Druck-Argumenten sollte man sich nicht einschüchtern lassen, sondern sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen können.