Emissionshaus Dr. Peters auf Schadensersatz wegen Prospektfehler beim DS-Rendite-Fonds Nr. 126 verurteilt

/ 24.05.2017 / / 61

Erneut wurde einem Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 DS Ability und DS Accuracy GmbH & Co. Containerschiffe KG  Schadensersatz wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt zugesprochen. Nachdem Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, bereits Ende September Schadensersatz für einen Anleger des Dr. Peters-Schiffsfonds vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund durchsetzen konnte, gelang ihm dies nunmehr auch vor der 19. Zivilkammer.

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Dr. Meschede: „Auch diese Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verkaufsprospekt einen groben Fehler enthielt und der klagende Gesellschafter in Kenntnis dieses Fehlers dem Fonds nicht beigetreten wäre. Die Dr. Peters GmbH & Co. Emissionshaus KG, die Dr. Peters Vertriebs GmbH sowie die DS-Fonds Treuhand GmbH wurden daher zur Leistung von Schadensersatz an den Anleger verurteilt. Die Unternehmen müssen dem Anleger die Beteiligungssumme zzgl. Agio erstatten und den Fondsanteil übernehmen.“  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nachdem jetzt bereits das zweite Urteil zu Gunsten der Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 126 gefallen ist, sieht der Fachanwalt auch für weitere Anleger gute Aussichten, Schadensersatz geltend machen zu können. „Ist der Prospektfehler erwiesen, kann das im Prinzip auch auf alle anderen Anteilseiger, die ihre Beteiligung aufgrund des Verkaufsprospektes erworben haben, angewendet werden“, erklärt Dr. Meschede.

Der Verkaufsprospekt muss die Anleger umfassend und wahrheitsgetreu über die Kapitalanlage informieren. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Kaufentscheidung. Wird der Anleger durch die Angaben im Prospekt über die wahren Umstände getäuscht, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/dr-peters-schiffsfonds.html

Autor: Dr. Thomas Meschede, mzs Rechtsanwälte

 

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