EEH Schiffsfonds bleiben von der Krise der Schifffahrt nicht verschont

/ 24.05.2017 / / 43

Die Schifffahrt befindet sich in einer schweren Krise. Mit ihr geraten auch die Schiffsfonds in Bedrängnis. Auch die Schiffsfonds des Elbe Emissionshaus‘ (EEH) bilden keine Ausnahme, wie die Anleger der Schiffsbeteiligung EEH MS Blankenese bereits schmerzlich zu spüren bekamen. Die Schiffsbeteiligung meldete im Juli 2012 Insolvenz an. Mit anderen Problemen wurden die Anleger des EEH Schiffsfonds EEH MS Svenja konfrontiert. Sie sollen bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen.

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Mit beiden Anlegeralpträumen mussten im Jahr 2012 die Anleger etlicher Schiffsfonds Bekanntschaft machen, nicht nur bei EEH Schiffsfonds. Als Grund für solche Schwierigkeiten wird oft auf die Krise der Schifffahrt verwiesen. Betroffene Anleger finden Hilfe beim Fachanwalt, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, welche Optionen Anlegern der EEH Schiffsfonds offen stehen. Beispielsweise kann geklärt werden, ob sie Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, da Schiffsfonds als sichere Kapitalanlagen angepriesen. Anlegern wurde nicht selten weder erklärt was ein geschlossener Schiffsfonds ist, noch wurden sie über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt. Dabei handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen, das am Markt bestehen muss und das auch – wie auch bei EEH Schiffsfonds geschehen – insolvent werden kann.

Ein stets brisantes Thema sind auch verschwiegene Provisionen, über die Vermittler hätten aufklären müssen. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen Bankberater die Anleger auf Provisionen hinweisen, wenn die Gesamtsumme über 15 % liegt. Gerade bei Schiffsfonds beliefen sich die Provisionen oft auf erhebliche Beträge, die diese Grenze teilweise auch deutlich überstiegen. Dies kann aber einen Interessenkonflikt hervorrufen zwischen dem Verdienstinteresse des Bankberaters und den Interessen des Bankkunden, der eine an seinen Bedürfnissen und Wünschen orientierte Beratung wünscht.

Anleger der EEH Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Ansprüche und Rechte ermitteln lassen. Da falsche Anlageberatungen keine Seltenheit sind, kann dies Anlegern eines mit Problemen behafteten EEH Schiffsfonds die Chance eines verlustfreien Ausstiegs bieten. Da die Krise der Schifffahrt in absehbarer Zukunft nach Einschätzung von Experten nicht wesentlich abflauen wird, kann die rechtliche Überprüfung der Beteiligung an einem akut bedrohten EEH Schiffsfonds den endgültigen Verlust des investierten Geldes abwenden. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern der EEH Schiffsfonds auch Klarheit über ihre Handlungsoptionen bieten.

Mehr Informationen zu Schiffsfonds und den Möglichkeiten der Anleger: Infoseite Rechtsabsprüche von Anlegern von Schiffsfonds

und Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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