Schadenersatz einer Bank wegen Zinswetten

/ 24.05.2017 / / 53

Zinsswap-Geschäfte sind hoch riskante Geschäfte. Dabei vereinbart eine Bank mit ihrem Kunden, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen. Oftmals beruhen diese Geschäfte auf der Erwartung, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Entwickeln sich die Zinsen aber anders als erhofft, kann es zu einem erheblichen Schaden für den jeweiligen Bankkunden kommen.

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Der Bundesgerichtshof hat bereits vergangenes Jahr geurteilt, dass einem Bankkunden, der aus Zins-Wettgeschäften erhebliche Verluste erleidet, ein Schadensersatzanspruch gegen seine Bank zustehen kann. Im konkreten Fall hatte die Deutsche Bank einem mittelständigen Unternehmen zu solch einem riskanten Wettgeschäft geraten. Dabei hat die Bank die konkreten Risiken des Geschäfts falsch dargestellt und damit einen erheblichen Schaden für ihren Kunden verursacht. Die Richter erkannten hierin eine arglistige Täuschung über die Chancen und Risiken des Geschäfts und gewährtem dem mittelständigen Unternehmen ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 540.000 EUR gegen die Deutsche Bank.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, beschreibt den Kern des Problems wie folgt: Regelmäßig befindet sich eine Bank, die zu Zinswettgeschäften rät, in einem echten Interessenkonflikt. So kann eine Bank aus Zinswettgeschäften mit ihren Kunden nur dann Gewinne erwirtschaften, wenn ihr Kunde entsprechende Verluste erleidet. Dies hat oftmals zur Folge, dass eine Bank nicht umfassend über die Risiken des Geschäfts belehrt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hat schon vielen geschädigten Bankkunden geholfen, ihr verlorenes Geld aus Zinswettgeschäften zurückzuholen. Wenn auch Sie aus Zinsswap-Geschäften mit ihrer Bank Verluste erlitten haben, kann Ihnen die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden weiterhelfen.

Mehr Informationen: Anlegerschutz-Portal 

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Autor: Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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