Arzttermin ist kein Behandlungsvertrag

/ 24.07.2012 / / 94

Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist. dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.

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Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

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Kategorien: Ärzte & Behandlungsfehler / Beratung Schlagwörter: /

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