Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Arzttermin ist kein Behandlungsvertrag

/ 24.07.2012 / / 77

Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist. dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.

Zu dem Rechtsgebiet Medizinrecht berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne. Mehr Informationen: Patientenrecht

Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

Bundestag stärkt Patientenrechte bei Arztfehlern

/ 24.05.2017 / / 101

Der Bundestag hat mit einem entsprechenden Gesetz die Rechte von Patienten gestärkt. Demnach sollen die Opfer von Arztfehlern leichter Schadenersatz bekommmen, berichtet Die Welt in ihrer Online-Ausgabe. Demnach liegt bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast jetzt beim Arzt. weiterlesen