Alles zum Thema: Beratung

AIDS-Selbsttest AIDS-Selbsttest

Selbsttest für HIV – AIDS-Test zuhause machen

/ 09.05.2017 / / 121

Die zuständigen Behörden prüfen aktuell, ob ein HIV-/AIDS-Selbsttest für zuhause in Deutschland offiziell zum Verkauf angeboten werden darf. Der dazu geeignete Selbsttester könnte dann in Apotheken käuflich zu erwerben sein oder über die AIDS-Hilfe oder Beratungsstellen vermittelt werden. Großer Vorteil eines solchen niedrigschwelligen Angebotes ist es, dass möglicherweise infizierte Personen nicht mehr gezwungen sind, den “öffentlichen” Weg hin zum AIDS-Test zu gehen, sondern sich relativ anonym mit den notwendigen Testmaterialien versorgen können. weiterlesen

Kreditgebühren zurück – Fragen rund um die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren

/ 20.12.2014 / / 442

Kreditgebühr zurück – Die wichtigsten Fragen

Zum 31. Dezember 2014 verjähren Ansprüche auf zu Unrecht geforderte Kreditbearbeitungsgebühren. verbraucherschutz.tv versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Wann verjährt mein Anspruch?

Wer vor dem 31. Dezember 2011 Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese nur noch bis zum 31. Dezember 2014 zurück fordern. Unter Umständen gilt das auch noch für Verträge aus Dezember 2004. weiterlesen

Online-Portal www.blitzerblog.de beantwortet Fragen rund ums Verkehrsrecht

/ 06.03.2013 / / 66

Beinahe täglich kommt fast jeder Bürger mit dem Verkehrsrecht in Berührung. Sobald er das Haus verlässt und sich auf öffentlichen Straßen bewegt, gelten Verkehrsregeln. Das gilt nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer und Radfahrer, sondern auch für Fußgänger. Dass es dabei immer wieder zu Streitfällen und Fragen kommt, ist zwangsläufig. weiterlesen

Forderungseinziehung und Inkasso

/ 23.08.2012 / / 181

Zahlreiche mittelständige Unternehmen beklagen die Zahlungsmoral ihrer Vertragspartner. Oftmals müssen Rechnungen mehrmals angemahnt werden. Zum Teil kommt es auch gänzlich zu Zahlungsausfällen. Diese mangelnde oder nicht rechtzeitige Realisierbarkeit von Außenständen kann die Liquidität eines Unternehmens ernsthaft gefährden. weiterlesen

Arzttermin ist kein Behandlungsvertrag

/ 24.07.2012 / / 80

Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist. dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.

Zu dem Rechtsgebiet Medizinrecht berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne. Mehr Informationen: Patientenrecht

Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

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