Der Bundestag hat mit einem entsprechenden Gesetz die Rechte von Patienten gestärkt. Demnach sollen die Opfer von Arztfehlern leichter Schadenersatz bekommmen, berichtet Die Welt in ihrer Online-Ausgabe. Demnach liegt bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast jetzt beim Arzt. Er muss beweisen, dass seine Behandlung korrekt war und dieses mit einem Gutachten belegen. Der Patient muss dem Arzt also nicht den Pfusch nachweisen.
Anders ist dies bei leichteren Behandlungsfehlern. In diesen Fällen liegt die Beweislast weiter beim Patienten.
Das Gesetz besagt zudem, dass Ärzte ihre Patienten vor einer Operation umfassend und verständlich informieren müssen.
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