Amtsgericht Detmold beantwortet keine Fragen zu 7 c 1/1

/ 09.08.2011 / / 241

Nach dem Amtsgericht Langen hat sich nun auch das Amtsgericht Detmold um Verständnis bittend an die Öffentlichkeit gewwandt undt bitte darum, zu Anfragen rund um das hier gefällte Urteile mit dem Aktenzeichen 7 C 1/11 nicht mehr im Amtsgericht Detmold anzurufen, sondern sich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zu wenden.

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Hier die Stellungnahme von der Startseite von http://www.ag-detmold.nrw.de/

Hinweis aufgrund zahlreicher Anfragen zur Sache 7 C 1/11

Unter dem Aktenzeichen 7 C 1/11 ist am 28.03.2011 ein Urteil in einem Zivilprozess verkündet worden. Dieses Urteil entfaltet Rechtswirkung nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits. Eine Rechtsberatung oder weitere Informationen über die Berechtigung angeblicher Forderungen Ihnen gegenüber, kann durch das Amtsgericht Detmold nicht erteilt werden. Zu diesem Zwecke wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale.

Anschrift:
Amtsgericht Detmold
Heinrich-Drake-Straße 3
D-32756 Detmold

Postanschrift:
Amtsgericht Detmold
Postfach 11 63
32701 Detmold

Telefon: 05231 768-1
Fax: 05231 768-400
E-Mail: Poststelle@ag-detmold.nrw.de

Was das Amtsgericht Detmold damit sagen will: Es gibt keine Recht prägende Bedeutung für dieses Urteil, es ist lediglich ein Streit zwischen zwei Parteien. Mehr kann dazu nicht gesagt werden.

Was das Amtsgericht Detmold damit erreichen möchte: Es soll niemand mehr anrufen und den Tagesbetrieb des Amtsgerichtes unnötigerweise stören.

Warum rufen tausende von Menschen bei deutschen Amtsgerichten an: Weil das Urteil auf mit richtig schwerem Geschütz beworbenen Internetseiten wie z.B. www.zivilurteile.de unter der Regie der Icontent GmbH Urteile als Anhang zu Mahnungen verschickt werden. Dadurch haben sich mittlerweile schon 2 deutsche Amtsgerichte genötigt gefühlt, das dadurch hervorgerufene öffentliche Interesse durch entsprechende Veröffentlichungen abzuwehren.

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In Sachen 7 c 1/1 Detmold hat die Icontent GmbH mittlerweile die e-Mail-Adresse der Beklagten und ihre IP-Nummer aus dem z.B. unter zivilurteile.de veröffentlichten Originalurteil entfernt. verbraucherschutz.tv bedankt sich dafür auch im Namen des Datenschutzes.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 5 Kommentare
Kategorien: Deutsche Zentral Inkasso / Inkasso Schlagwörter:

5 Kommentare zu “Amtsgericht Detmold beantwortet keine Fragen zu 7 c 1/1”

  1. Anton Jouri sagt:

    Schluss mit Lustig.
    In der Fortsetzung zum bereits o.g. Link auf die Seite des BDIU ist inzwischen folgendes zu lesen: “Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.”
    Jetzt kriegen die doch noch den Segen des Bundesverbandes??

    http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html

    Was spricht eigentlich gegen eine Strafanzeige?
    Nötigung, § 240 StGB, drohen mit einem empfindlichen Übel, um jemanden dazu zu bewegen, etwas zu geben, was er freiwillig nicht gewähren würde und worauf der andere auch kein Recht hat.
    Die Firma erweckt zum Zwecke der Einschüchterung den Eindruck, als sei das Urteil gegen die Empfängerin gerichtet und vollstreckbar. Es wird nicht darauf hingewiesen, dass es sich nur um ein Beispiel in einer anderen Sache handelt.
    Systematisch unterstützt wird der Eindruck dadurch, dass die wahren Anschriften nicht etwa gezeigt oder geschwärzt werden, sondern so säuberlich aufgehellt wurden, dass der Eindruck erweckt wird, es handle sich nur um ein Problem mit dem Kontrast des Kopierers.
    Auf das geforderte Geld hat das Inkassounternehmen keinen rechtlichen Anspruch und versucht doch, den Empfänger durch dieses Druckmittel zu einer Vermögensverfügung zu bewegen.
    Reicht das nicht als Begründung? Hat das schon jemand versucht?
    Wir überlegen ernsthaft eine Strafanzeige zu stellen und den Spiess umzudrehen. Oder besteht nicht sogar öffentliches Interesse wegen der vielen Fälle und weil hier eine gerichtliche Urkunde in missbräuchlicher Absicht verwendet wird? Dann müsste die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden, würde ich mal vermuten.
    Falls jemand das schon mal probiert hat, interessiert mich das Ergebnis oder zu erfahren, bei welchem Gericht das gerade anhängig ist, dann würden wir uns da einklinken.
    Oben bleiben 😉

  2. MaryAnn sagt:

    Hallo Rauschebart deinen Kommentar finde ich gut, vielleicht sollten langsam mal die Staatsanwälte tätig werden und einem Anfangsverdacht nachgehen, ob es sich wirklich um “Opfer” handelt oder für eine gute Zahlung angeworbene “Mitarbeiter” die absichtlich Prozesse verlieren, um mit diesen Urteilen dann echte Opfer unter Druck zu setzen.

  3. dragonpainter sagt:

    http://www.inkasso.de/presse/pressemeldungen/hinweis/index.html

    Berlin, 26. Juli 2011 – Aktuell wenden sich zahlreiche Verbraucher mit Nachfragen zu der Firma „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ an den Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin. Der Branchenverband weist darauf hin, dass diese Firma nicht Mitglied des BDIU ist.

  4. Rauschebart sagt:

    Ich kann mir vorstellen, dass Gerichte und insbesondere die Richter als Personen sich nicht gerne von Internet-Abzockern instrumentalisieren lassen. Das Problem wird vielleicht von dem Einzelrichter gar nicht wahrgenommen. Anders könnte das natürlich ein Staatsanwalt sehen, der auf entsprechende sachdienliche Hinweise die Ermittlungen aufnähme und z.B. ein Muster entdecken könnte.

  5. MaryAnn sagt:

    Hallo, erst einmal einen grossen Dank an die Betreiber dieser Web-Site!
    Leider bin ich auch Betroffene dieser riesigen neuesten Marketing-Aktion dieses “Frankfurter Kreisels”. Es ist ja mitlerweile schon fast alltäglich, dass an allen möglichen Stellen im Internett Fallen laueern, aber dass man soweit geht, dass massenweise zu eigenen Marketingzwecken Urteile von deutschen Gerichten auf eine äußerst perfide Art benutzt werden, um Verbraucher psyschologis unter Druck zu setzten, sprengt für mich jegliche Rahmen.
    Dies macht mich sehr betroffen und erschüttert meinen Glauben an das deutsche Rechtssystem.
    Ich frage mich, ob die Gerichte selbst nicht diese “Werbeflut” juristisch verfolgen können. Gibt es da keinen Hebel?
    Gruss an alle User

    Admin: Richter fällen Sachentscheidungen – im Falle der Detmolder Verurteilung eines Opfers konnte der Amtsrichter gar nicht anders, als so ein Urteil fällen. Und das spricht für unser Rechtssystem. Das gute Opfer hat doch ALLES zugegeben und vorher ALLES falsch gemacht und dann das einzig richtige VIEL ZU SPÄT gemacht. Zieh doch mal Schlüsse aus diesen ganzen Fakten – da ist das Rechtssystem das kleinste Problem…Rund um dieses Urteil frage ich mich nach Ehre, Anstand und Professionalität der beteligten Anwälte…Der einzig wirkliche Skandal ist, dass die Iconten GmbH deutsche Gerichte instrumentalisiert, enorme Sach- und Personalkosten herauf beschwört und glaubt, auf dieser Tastatur bis zum St. Nimmerleinstag orgeln und abkassieren zu können. Aber diesmal haben sie den Bogen überspannt

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