Icontent Urteile nicht rechtsprägend

/ 09.08.2011 / / 1.191

Die Icontent GmbH versucht aktuell mit einer beispiellosen Marketing-Aktion alle nach dem Suchwort “Icontent” in Google suchenden Internetuser auf Seiten mit Urteilen zu führen, unter deren Aktenzeichen es zu vermeintlich Abofallen freundlichen Urteilen gekommen ist. Unter dem Suchwort “Icontent” erscheinen vier Googleadwords-Anzeigen auf Urteilsseiten sowie mehrere Icontent-Seiten in den normalen Suchergebnissen. verbraucherschutz.tv ist aufgefallen, dass selbst die Urteile aus Detmold und Witten noch fleißig beworben sind, obwohl gerade die sich langsam zum Running Gag der Verbraucherschutz-Szene entwickeln. Auf die Promotion des Urteils von Langen wird nach Intervention des Amtsgerichtes Langen wohl mittlerweile verzichtet.

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Allen Opfern sei gesagt, dass alle diese Urteile keine rechtsprägende Bedeutung haben und Einzelfallentscheidungen nach dem Vortrag äußerst schlampig vorbereiteter Klagen sind. Man sollte sich dadurch nicht in Unruhe versetzen lassen.

Detmold 7c 1/11 : Opfer hat nicht wiedersprochen und Anmeldung zugegeben, dem Mahnbescheid nicht widersprochen und erst auf den Vollstreckungsbescheid reagiert – viel mehr kann man nicht falsch machen

Schweinfurt 10 c 1657 10 : Opfer widerspricht nicht, Icontent klagt gegen Anfechtung des Vollstreckungsbescheides – natürlich mit Erfolg

Frankfurt 29 c 1812 / 10 – 21 : Opfer zahlt erst innerhalb der Frist und will Geld zurück! Klagt gegen Iconten. Richter wird sich gefragt haben: Warum hat er denn gezahlt?

Witten 2c 585 10 : Opfer gibt an, sich angemeldet zu haben, widerruft nicht und verlangt von IContent nach der Widerrufsfrist die Übernahme vorprozessualer Anwaltskosten, Wie dämlich ist das denn?

Bochum 45 c 442 10 : Negative Feststellungsklage mit unsagbar schlampig vorbereiteter Klageschrift gegen Icontent, Berufung wird wegen fehlender Bedeutung und Höhe des Streitwertes nicht zugelassen. Diese Klage war vom angeblichen Opfer von vornherein nicht gewinnbar.

Es existiert in keinem einzigen Fall eine glaubhafte Aussage eines Opfers oder dessen Anwalt zu diesen Verfahren.

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Icontent-Urteile sind keine Grundsatzurteile!

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
Kategorien: Deutsche Zentral Inkasso / Verbraucherschutz Schlagwörter:

2 Kommentare zu “Icontent Urteile nicht rechtsprägend”

  1. Marco sagt:

    Was wird wohl werden wenn es sich rausstellt welche Urteile durch Absprache und Geldzahlung mit dem Betroffenen entstanden sind? Ob sich da jemand finden wird der auspackt?

    Admin: Im Detmolder Urteil wird ja e-mail-Adresse und IP genannt. Google mal ‘n bisschen- Mit IP und email kann man schon einiges rauskriegen

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