Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

abcload.de mahnt und droht

/ 24.05.2017 / / 153

Immer wenn die Besucherzahen von www.verbraucherschutz.tv explodieren, wenn ich heulende Kinder am Telefon habe und die Zahl der Postings steigt weiß ich: Irgendein Abzocker hat wieder Massenmails versendet. Heute, 30. November 2010 will uns abcload.de die beginnende Weihnachtszeit versüßen. weiterlesen

Sensationelles Urteil für Lehman-/TARGOBANK-Opfer

/ 24.05.2017 / / 261

Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 05.11.2010 – 1 O 473/09 – hat das Landgericht Düsseldorf die TARGOBANK (ehemals Citibank) dazu verurteilt, einem von Herrn Rechtsanwalt Lippke aus Leipzig vertretenen Anleger den mit einem Lehman-Zertifikat erlittenen Verlust vollständig zu ersetzen. weiterlesen

1und1 und der Gute Ruf

/ 19.11.2010 / / 141

Zugegegeben – da habe ich 1und1 unterschätzt. Die Google-Suche nach “1und1+Guter Ruf” führt aktuell (18. 11. 2010) direkt auf den Blog des Unternehmens und hier nicht etwa auf einen Artikel, der sich mit der angeschlagenen Reputation des Kommunikationsriesen befasst, sondern auf einen eher nebensächlichen Bericht und uncoolen zum Thema Umlaut-Domains. Hier hat man es mit dem Druck der Domain in Kooperation mit geschicktem SEO-Texten erreicht, die Google-SERPS so u beeinflussen, dass die Massen an kritikfreudigen Mecker-Blogs nach unten weggedrückt werden zum Thema 1und1 und Guter Ruf. Text-Probe: “Unternehmen sollten deshalb ihren guten Ruf schützen, indem sie durch eine Registrierung beider Domainnamen verhindern, dass Trittbrettfahrer und Kriminelle die neuen Regeln für täuschend ähnliche Betrugswebseiten („Vertipperdomains“) missbrauchen können.” weiterlesen

Schlappe für drive2u.de und Betreiber OPM

/ 22.07.2011 / / 93

Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot “drive2u.de” ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.

Hier den ganzen Artikel von Rechtsanwalt Meier ansehen

Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.

Italien wehrt sich gegen Abofalle aus Deutschland – Hohe Geldstrafe

/ 24.05.2017 / / 811

Die Euro Content Ltd. versucht auch in Italien mit der altbekannten Abofallentechnik schnelles Geld zu verdienen. Mit der Homepage easy-download.info – komplett in italienischer Sprache verfasst – will man seit Frühjahr 2010 einen Fuß ins internationale Geschäft setzen. Aber anders als in Deutschland setzte man der Abo-Falle in Italien recht schnell Grenzen. Ein Spruch der mit Verbraucherrecht befassten Aufsichtsbehörde Antitrust verurteilte die Betreiber jetzt, auf der Homepage nicht nur eindeutige und gut sichtbare Hinweise zu platzieren, um Besucher auf die Gefahr eines langfristigen und teuren Abonnements hinzuweisen, sondern auch das aktuelle Urteil der obersten Kartellbehörde Italiens zu veröffentlichen – und zwar auf der Hauptseite und auf der Registrierungsseite. Und der Hammer: die Betreiber von easy-download.info wurden wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht von der staatlichen Kartellbehörde zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verurteilt. weiterlesen