Rechtsanwalt Tank erstreitet sich Bankkonto

/ 26.01.2011 / / 124

Der als Zahlungseintreiber für die Nutzlosbranchen schon in Vertretung der Gebrüder Schmidtlein bekannt gewordene Abmahnanwalt Olaf Tank hat jetzt mittels einstweiliger Verfügung eine Bank zwingen können, ihm ein Konto zu eröffnen. Die Bank hatte die Aufnahme der Geschäftsbeziehung verweigert, wie www.abzocknews.de mit Hinweis auf einen aktuellen Artikel in der Tagespresse informiert. Das Besondere an dem Fall: Hätte die Bank auf die Anfrage, ob Tank ein Konto eröffnen könne, erst gar nicht geantwortet, hätte sie ihm auch kein Konto einrichten können. Für verbraucherschutz.tv wieder mal ein Zeichen dafür, dass man im Kampf gegen die Nutzlosbranche um die Ecke denken muss und die Gesetze normalen Geschäftsverkehrs einfach nicht gelten.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Der umstrittene Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank hat die Sparkasse Osnabrück gezwungen, ihm ein Girokonto einzurichten. Das Verwaltungsgericht gab dem Anwalt in einer Eilentscheidung Recht.

Tank verdient sein Geld als Inkassoanwalt. Er treibt das Geld bei den Internetnutzern ein, die in die Abo-Fallen unseriöser Portale getappt sind. Seit Jahren steht Tank wegen seines Geschäftsgebarens in der Kritik.

Vor diesem Hintergrund hatte der Anwalt offenbar Probleme mit den Banken. Nachdem eine private Geschäftsbank ihm das Konto gekündigt hatte, bemühte sich Tank um ein neues Konto. Doch die Institute hätten ihm eine Kontoeröffnung verweigert oder auf seine Schreiben gar nicht reagiert, teilte das Verwaltungsgericht am Freitag mit. Auch die Sparkasse lehnte Geschäfte mit dem Skandal-Anwalt ab. Doch das hätte sie nicht dürfen, so das Verwaltungsgericht.

Nach Auffassung des Gerichts besteht für die jeweilige öffentliche Sparkasse nach dem Niedersächsischen Sparkassengesetz die Pflicht, für die Bürger der Region und für die mittelständischen Gewerbetreibenden Bankdienstleistungen anzubieten. Das gelte auch für Personen, „deren öffentlichen Ansehen zumindest zweifelhaft erscheint“, wie das Gericht mitteilt. Das gelte nicht, wenn die Gelder durch Straftaten erworben worden seine.

Dies sei bei Tank nach derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Das Gericht habe zumindest im Eilverfahren keine strafrechtlichen Verurteilungen gegen Tank wegen dessen Inkassotätigkeit feststellen können. Das Gericht weicht damit auch von einer Entscheidung des Amtsgerichts Marburg ab, das Anfang des Jahres Tank Beihilfe zum Betrug vorgeworfen hatte.

Die Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht das letzte Wort. Das Gericht werde im Hauptverfahren eine „umfassendere Sachverhaltsermittlung vorzunehmen haben und voraussichtlich künftige Entscheidungen berücksichtigen können“, teilte das Gericht mit (Beschluss vom 29. 04.2010, – 1 B 9/10 -).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

verbraucherschutz.tv : Die Sparkasse hat den Fehler gemacht, auf sein Schreiben überhaupt zu reagieren, denn gegen die Ablehnung eines Kontos konnte sich Olaf Tank nun vorerst erfolgreich wehren. Ob die Hauptverhandlung ein ähnliches Ergebnis bringt bleibt aber abzuwarten.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Olaf Tank / Schmidtlein Schlagwörter:

Ein Kommentar zu “Rechtsanwalt Tank erstreitet sich Bankkonto”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961