Der Lokalchef der Osnabrücker Zeitung hat einen lesenswerten offenen Brief an Rechtsanwalt Olaf Tank geschrieben. Bei dem Angebotenen Kaffeetrinken wäre ich gern dabei und hoffe dass ich auf die Liste der auserwählten Redakteure komme, die dort zugelassen sind.
Alles zum Thema: Schmidtlein
top-of-software.de: Neue Rechnungen an alte Kunden
27. Februar 2012 / 27.02.2012 / / 544Opfer von top-of-software.de staunen aktuell nicht schlecht. Sie bekommen aktuell wieder vermehrt Aufforderungen, für den “Mehrwertdienst” zu zahlen. Eigentlich nichts besonderes, nur: Es tauchen vermehrt Fälle auf, in denen Rechnungsempfänger entweder definitiv schon bezahlt haben oder eindeutige Einstellungsbescheide auf dem Tisch liegen haben. Wer trotz offiziellem und bestätigten Einstellungbescheid trotzdem eine Forderung auf dem Tisch hat kann davon ausgehen, dass seine Daten aus älteren Beständen stammen und den Geldeinziehern langsam der Überblick verloren geht. … weiterlesen
Verfahren gegen RA Tank, A. Varin und die Gebr. Schmidtlein
20. Dezember 2011 / 20.12.2011 / / 166Die Staatsanwaltschaft Darmstadt berichtet aktuell auf ihrer Internetseite, dass bereits um Juni diesen Jahres Anklage erhoben wurde gegen die Protagoniste Rechtsanwalt Olaf Tank, Andreas Walter Schmidtlein, Alexander Varin und Jan Manuel Schmidtlein: “Wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.” … weiterlesen
Rechtsanwalt Tank erstreitet sich Bankkonto
1. Mai 2010 / 26.01.2011 / / 111Der als Zahlungseintreiber für die Nutzlosbranchen schon in Vertretung der Gebrüder Schmidtlein bekannt gewordene Abmahnanwalt Olaf Tank hat jetzt mittels einstweiliger Verfügung eine Bank zwingen können, ihm ein Konto zu eröffnen. Die Bank hatte die Aufnahme der Geschäftsbeziehung verweigert, wie www.abzocknews.de mit Hinweis auf einen aktuellen Artikel in der Tagespresse informiert. Das Besondere an dem Fall: Hätte die Bank auf die Anfrage, ob Tank ein Konto eröffnen könne, erst gar nicht geantwortet, hätte sie ihm auch kein Konto einrichten können. Für verbraucherschutz.tv wieder mal ein Zeichen dafür, dass man im Kampf gegen die Nutzlosbranche um die Ecke denken muss und die Gesetze normalen Geschäftsverkehrs einfach nicht gelten. … weiterlesen
IT-Recht in Österreich: Preise müssen klar und deutlich angegeben werden
13. Oktober 2009 / 13.10.2009 / / 140Websites mit Preisangaben nur im klein gedruckten Text sind unzulässig, weil sie irreführend sind. Das Handelsgericht Wien bestätigt nun die Rechtsansicht der Arbeiterkammer (AK). Wer im Internet kostenpflichtige Dienste anbietet, muss den Preis klar und deutlich angeben und darf ihn nicht verstecken. … weiterlesen
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