Einstweilige Verfügung gegen 99downloads-Kritiker nur zum Teil zugelassen

/ 24.05.2017 / / 51

Das zuständige Gericht in Lüneburg hat die einstweilige Verfügung gegen einen Belleros-Kritiker nur zum Teil zugelassen. Der Anwalt des 99downloads.de-Betreibers hatte die einstweilige Verfügung beantragt, um dem Forumsbetreiber von www.vorsicht-falle.net zu untersagen, den im Auftrag der Belleros LTD agierenden Anwalt im Vorgangszusammenhang als “fragwürdigen Anwalt” zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohte die EV ein Strafgeld an. Man hatte auch dem Betreiber von verbraucherschutz.tv weitere Äußerungen “verboten”, z.B. wurde verlangt, Belleros-Opfern nicht mehr zu empfehlen, die Konto führende Bank der LTD mit Beschwerdebriefen anzuschreiben. Außerdem verbat man sich, von “versteckten Kostenhinweisen” zu sprechen. Und dies obwohl es zum Beweis dafür Screenshots der orginalen 99downloadsseite gibt. Der Schriftverkehr wurde aber trotz Fristsetzung abgebrochen.

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Kategorien: Haus & Grund / Internet / Verbraucherschutz

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