Staatanwaltschaft ermittelt gegen Inkassoanwältin

/ 24.02.2009 / / 95

Die Münchner Rechtsanwältin Katja G. stand aktuell im Mittelpunkt einer Sendung von BR3. Die in Deutschland als Inkassoanwältin einer in England gemeldeten Firma tätige Rechtsanwältin überzieht das Land mit Mahnungen an Internet-User, die auf Seiten der Online Content Ltd. in die Kostenfalle getappt waren.

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Die Staatsanwaltschaft München ermittelt derzeit, ist aber noch weit davon entfernt irgendetwas gegen die Machenschaften von solchen Anwälten und deren Auftraggebern unternehmen zu können. Es bleibt auf jeden Fall dabei: Auf Forderungen dieser Anwältin nicht reagieren, auf keinen Fall Geld überweisen.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 2 Kommentare
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2 Kommentare zu “Staatanwaltschaft ermittelt gegen Inkassoanwältin”

  1. Gudrun Roth sagt:

    Ich habe heute einen Mahnbescheid von Ra. K.Günther erhalten. Sie fordert mich auf, eine Zahlung an die Firma Go Web Ltd. zu leisten.Ich hatte gegen diese Firma Widerspruch eingelegt per Einschreiben mit Rückschein. Ich kenne diese Firma überhaupt nicht . Die Forderung sind ,so steht es im Schreiben dieser Rechtsanwältin
    Hauptforderung der Mandantschaft € 59,95
    Bisherige Mahnkosten € 5,00
    Zwischensumme € 64,95
    Kosten unserer Inanspruchnahme
    1,3 Geschäftsgebühren gem..§§ 13,14,Nr.230 VV RVG
    € 32,50
    Post-und Telekommunikationsendgeld € 6,50
    Offener Betrag (stand:8. Juli 2009 ) € 103,95

    Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.

    Ich brauche dringend Hilfe ! Wie muss ich mich verhalten um da wieder raus zukommen ?

  2. Maria Adolphs sagt:

    auch ich habe am 2.11.08 post erhalten von ra katja günther, in der sie eine forderung der firma polyphem media ltd. anmahnt. gegen dieser hatte ich bereits am 13.8.08 widersprochen per einschreiben rückschein. seither kamen keine weiteren schreiben, bis zum 3.11.08.
    kann ich irgendetwas tun, der staatsanwaltschaft meinen briefwechsel zur verfügung stellen, damit sich evtl. beweise gegen diese betrügereien verdichten?

    Anmerkung: Da muss sich nichts mehr verdichten, die Argumente sind schon recht dicht 😉

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