Alles zum Thema: Verjährung Abgasskandal

Schadenersatz im VW Dieselskandal vor Eintritt der Verjährung geltend machen

/ 11.11.2020 / / 38

VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai höchstrichterlich entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Noch nicht geklärt ist die Verjährung der Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189. „Auch bei diesen Fahrzeugen können noch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Nach § 852 BGB verjährt zumindest der sogenannte Restschadensersatzanspruch erst nach zehn Jahren“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. weiterlesen

Noch keine Verjährung im Abgasskandal – LG Stuttgart 3 O 238/20

/ 23.10.2020 / / 89

Das Thema Verjährung taucht im VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 immer wieder auf. Wie schon einige andere Gerichte zuvor hat auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 14. September 2020 entschieden, dass die Schadenersatzansprüche eines geschädigten VW-Kunden noch nicht verjährt sind (Az. 3 O 238/20). VW sei wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet, so das LG Stuttgart. weiterlesen

VW Abgasskandal EA 189 – BGH entscheidet über Verjährung – VI ZR 739/20

/ 08.10.2020 / / 158

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai höchstrichterlich entschieden, dass VW im Abgasskandal grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist. Zur Frage der Verjährung der Schadenersatzansprüche hat sich der BGH noch nicht geäußert. Das ändert sich jetzt: Am 14. Dezember ist vor dem BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 739/20  ein Verfahren zum Beginn der Verjährungsfrist angesetzt. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961