Alles zum Thema: Verjährung Abgasskandal

Spätere Verjährung im Abgasskandal – Schadensersatz ohne Nutzungsentschädigung

/ 06.01.2020 / / 49

Mehr geht nicht: Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erhält im Abgasskandal den Kaufpreis ihres VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich nicht anrechnen lassen. Zudem hat sie auch Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises. Dieses bemerkenswerte Urteil hat das Landgericht Osnabrück am 19. November 2019 gesprochen (Az.: 11 O 1320/19).

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VW-Abgasskandal EA 189 – Verjährung zum 31.12.2019

/ 10.12.2019 / / 101

Silvester steht vor der Tür und damit auch ein ganz wichtiger Termin im Abgasskandal. Denn Schadensersatzansprüche gegen VW sollten spätestens bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden. Danach tritt in der Regel die Verjährung der Ansprüche ein.

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Verjährung Dieselskandal – Wann verjähren meine Ansprüche?

/ 13.11.2019 / / 1.089

Zum Jahrsende 2019 verjähren wieder verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Opfer des Dieselskandals könnte das ärgerlich werden, denn Forderungen an Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel sind derzeit recht einfach und mit sehr geringem Verfahrensrisiko durchzusetzen. So kann Neujahr 2020 für viele Besitzer von Autos mit manipulierter Abgasanlage – Schummeldiesel – nicht nur ein Feiertag sein: Werden Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember 2019 24 Uhr angemeldet, so ist für von Verjährung betroffene Autobesitzer alle Hoffnung auf möglichen Schadensersatz weitestgehend verloren. Wir erklären Ihnen, wie man sich schützen kann, und wer das Jahresende im Auge behalten muss. Vorab: Besitzer von sogenannten EA189 Fahrzeugen (VW, AUDI, SKODA oder SEAT TDI-Vierzylinder von 2008 bis 2015) riskieren in einem Großteil aller Fälle die Verjährung und sollten die verbleibenden Tage noch nutzen. weiterlesen

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