Mehr geht nicht: Eine Mandantin von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung erhält im Abgasskandal den Kaufpreis ihres VW Tiguan gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer muss sie sich nicht anrechnen lassen. Zudem hat sie auch Anspruch auf Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises. Dieses bemerkenswerte Urteil hat das Landgericht Osnabrück am 19. November 2019 gesprochen (Az.: 11 O 1320/19).
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Abgasskandal – Wann tritt nach Abmeldung von der VW-Musterklage Verjährung ein?
18. Dezember 2019 / 18.12.2019 / / 43In vielen Fällen tritt im VW-Abgasskandal zum Jahresende die Verjährung der Ansprüche gegen VW ein. Wer bisher noch nicht tätig geworden ist, sollte daher umgehend handeln und Schadensersatzansprüche noch geltend machen.
… weiterlesenSchadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal jetzt geltend machen – Verjährung droht
12. Dezember 2019 / 12.12.2019 / / 64Die Chancen Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal durchzusetzen, stehen besser denn je. Allerdings tickt die Uhr. Den geschädigten Verbrauchern bleiben nur noch wenige Tage, um ihre Ansprüche geltend zu machen – am 31.12.2019 sind sie in der Regel verjährt.
… weiterlesenVW-Abgasskandal EA 189 – Verjährung zum 31.12.2019
10. Dezember 2019 / 10.12.2019 / / 96Silvester steht vor der Tür und damit auch ein ganz wichtiger Termin im Abgasskandal. Denn Schadensersatzansprüche gegen VW sollten spätestens bis zum 31.12.2019 geltend gemacht werden. Danach tritt in der Regel die Verjährung der Ansprüche ein.
… weiterlesenVerjährung Dieselskandal – Wann verjähren meine Ansprüche?
12. November 2019 / 13.11.2019 / / 1.085Zum Jahrsende 2019 verjähren wieder verschiedenste Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere für Opfer des Dieselskandals könnte das ärgerlich werden, denn Forderungen an Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes oder Opel sind derzeit recht einfach und mit sehr geringem Verfahrensrisiko durchzusetzen. So kann Neujahr 2020 für viele Besitzer von Autos mit manipulierter Abgasanlage – Schummeldiesel – nicht nur ein Feiertag sein: Werden Ansprüche nicht bis zum 31. Dezember 2019 24 Uhr angemeldet, so ist für von Verjährung betroffene Autobesitzer alle Hoffnung auf möglichen Schadensersatz weitestgehend verloren. Wir erklären Ihnen, wie man sich schützen kann, und wer das Jahresende im Auge behalten muss. Vorab: Besitzer von sogenannten EA189 Fahrzeugen (VW, AUDI, SKODA oder SEAT TDI-Vierzylinder von 2008 bis 2015) riskieren in einem Großteil aller Fälle die Verjährung und sollten die verbleibenden Tage noch nutzen. … weiterlesen
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