Alles zum Thema: Prokon

Gläubigerversammlung bei PROKON: Warum ist dieser Termin für Genussschein-Inhaber wichtig?

/ 24.05.2017 / / 54

Die erste Weichenstellung im Fall PROKON ist bereits erfolgt: Nach mehren Wochen der rechtlichen Prüfung wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Doch dies war nicht die letzte wegweisende Entscheidung, die weitere Entwicklung rund um das insolvente Unternehmen beeinflussen wird. Denn im Rahmen der Gläubigerversammlung bietet sich für die Genussschein-Inhaber und weitere Gläubiger der PROKON Regenerative Energien GmbH die Möglichkeit, selbst im Insolvenzverfahren mitzuwirken. Sie sollen verschiedene Beschlüsse fassen, die den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens beeinflussen. weiterlesen

PROKON-Insolvenz: Anleger sind jetzt Gläubiger

/ 24.05.2017 / / 63

Das 1. Quartal 2014 brachte für PROKON-Anleger eine stürmische Entwicklung mit sich. Nach zahlreichen Kündigungen von Genussrechten meldete die PROKON Regenerative Energie GmbH Insolvenz an. Mehrere Wochen war wegen Rechtsfragen offen, ob an die Insolvenzanmeldung ein reguläres Insolvenzverfahren anknüpfen wird. Mithilfe von Gutachten wurde diese Frage geklärt und am 1. Mai 2014 eröffnete das zuständige Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energie GmbH. weiterlesen

Prokon-Gründer Rodbertus vor die Tür gesetzt

/ 24.05.2017 / / 61

„Manche lernen es wohl nie“, schüttelt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller angesichts der Bemühungen des Prokon-Gründers  Carsten Rodbertus mit der Gründung einer Genossenschaft Anlegergelder einzusammeln, den Kopf. Zur Erinnerung: Im Januar musste die Prokon Regenerative Energien GmbH Insolvenz anmelden. Die Genussrechte-Zeichner bangen um ihr investiertes Kapital. weiterlesen

Vorsicht Heuschrecken: Hedgefonds schielen nach PROKON-Genussrechten

/ 24.05.2017 / / 54

Erste Hedge-Fonds haben Interesse an den Genussrechten der PROKON-Anleger bekundet und wollen Anlegern in der kommenden Woche Übernahme-Angebote machen. Anlegern winkt damit die Chance, zumindest kurzfristig überhaupt etwas Geld zu bekommen. Experten warnen allerdings davor, solche Angebote unüberlegt anzunehmen. Grund: Nach Feststellung der PROKON-Vermögenswerte dürfte mehr Wert vorhanden sein, um nicht nur die erstrangigen Gläubiger zu bedienen. Sollte PROKON also nicht in irgendeiner Form weiter geführt werden können, besteht Hoffnung, dass auch zweitrangige Gläudiger, wie die Genussrecht-Inhaber, bezahlt werden können. Hier kann man nicht mit 100 % rechnen, aber zumindest mit einer Summe, die eventuell höher ist als das Angebot einer “Heuschrecke”, wie man diese Art von Hedgefonds gern nennt. Eins ist klar: Heuschrecken haben kein Interesse an der Fortsetzung der “Idee Prokon” – die wollen nur Geld verdienen.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961