„Manche lernen es wohl nie“, schüttelt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller angesichts der Bemühungen des Prokon-Gründers Carsten Rodbertus mit der Gründung einer Genossenschaft Anlegergelder einzusammeln, den Kopf. Zur Erinnerung: Im Januar musste die Prokon Regenerative Energien GmbH Insolvenz anmelden. Die Genussrechte-Zeichner bangen um ihr investiertes Kapital.
Offenbar verfolgte Rodbertus mit der Gründung der Genossenschaft die Idee, frisches Kapital bei Anlegern einzusammeln und die Prokon-Anleger dazu zu bewegen, ihre Genussrechte an die Genossenschaft zu übertragen. Selbst der Verein „Die Freunde von Prokon“ warnt auf seiner Homepage vor diesem Schritt und distanziert sich vom Prokon-Gründer. Anlegerinteressen würden in der Genossenschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Hier den kompletten Artikel lesen