Alles zum Thema: Prokon Genussrechte

PROKON: Verbraucherzentrale beantragt einstweilige Verfügung

/ 24.05.2017 / / 54

PROKON Genussrechte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach übereinstimmenden Medienberichten beim Landgericht Itzehoe den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen PROKON beantragt. Damit solle erreicht werden, dass das Unternehmen nicht weiter unangemessenen Druck auf die Anleger ausüben könne. weiterlesen

Schutzgemeinschaft für PROKON-Anleger

/ 24.05.2017 / / 54

Ein Rundschreiben des Windkraftkonzerns PROKON sorgt derzeit für Verunsicherung bei Anlegern, die in PROKON Genussrechte investierten. Die Anleger werden aufgefordert, ihre Genussrechte  mindestens bis zum 31.10.2014 zu halten und auf eine Kündigung zu verzichten. Anderenfalls – so wird in sehr deutlichen Worten ausgeführt – drohe noch im Januar die Insolvenz. Bis zum 20. Januar sollen die Anleger erklären, ob sie ihre Genussrechte behalten oder kündigen.   weiterlesen

PROKON – Strafanzeigen gestellt

/ 24.05.2017 / / 46

Gegen PROKON sollen Strafanzeigen gestellt worden sein. Nach übereinstimmenden Medienberichten sind bei der Staatsanwaltschaft Lübeck in den vergangenen Monaten mehrere Strafanzeigen gegen die von der Insolvenz bedrohten Windkraftfirma eingegangen. weiterlesen

Prokon: Geht Windkraftfirma die Puste aus?

/ 24.05.2017 / / 41

Prokon: Über eine Milliarde Euro sollen im Spiel sein. Das Geld von mehr als 75.000 Anlegern ist gefährdet. Worum geht es?

Am 4. Dezember 2013 legte die PROKON Holding GmbH & Co KG (Muttergesellschaft der PROKON Regenerative Energien GmbH), den Jahresabschluss für 2012 vor. Dieser Abschluss gab Anlass zur Sorge. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung analysierte darauf hin den Abschluss und stellt fest, dass dem operativen Gewinn von 22,5 Millionen Euro noch rund 44 Millionen Euro an Schuldendienst für Anleger gegenüber stünden. Damit drängte sich die Frage auf, ob es sich bei der Genussrechtsemission von PROKON um ein Schneeballsystem handelt. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961