Den immer wieder aufkommenden Vorwurf von Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolger des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189, weist VW stets zurück. Gleichzeitig wird der Konzern nicht müde zu behaupten, dass sich Schadensersatzklagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht lohnen. Und doch sieht die Realität anders aus, als man es in den Konzernzentrale in Wolfsburg gerne hätte. … weiterlesen
Alles zum Thema: OLG Köln 19 U 151/20
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