Alles zum Thema: Immobilienfinanzierung

Immobilienfinanzierung: Widerruf auch nach einer Kündigung noch wirksam

/ 24.05.2017 / / 44

“Das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen sollte nicht nur für aktuelle Immobilienfinanzierungen interessant sein!” Der Düsseldorfer Kreditrechtexperte und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Prof. Dr. Julius Reiter erinnert daran, dass auch bereits gekündigte Verträge noch wirksam widerrufen werden können. Was sich da eigentlich sinnlos anhört, kann Verbrauchern die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück bringen. weiterlesen

Widerruf von Immobilienfinanzierungen

/ 24.05.2017 / / 29

Wer ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sind unwirksam. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer auch dann noch vom Kreditvertrag zurücktreten kann, wenn die die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist. weiterlesen

Tipps zur Baufinanzierung in Dortmund

/ 11.10.2012 / / 65

Der Traum von den eigenen vier Wänden steht bei den meisten Deutschen nach wie vor ganz weit oben in der Wunschliste. Sei es, um das Zuhause nach eigenen Wünschen gestalten zu können oder auch als Altersvorsorge. Das finanzielle Budget, um diesen Wunsch in die Realität umsetzen zu können, ist allerdings meist eng bemessen. Umso wichtiger ist es, dass das verfügbare Kapital auch tatsächlich in die Baufinanzierung fließt und nicht in Vermittlungsprovisionen versickert. Der beste Weg, dies zu gewährleisten, ist eine unabhängige provisionsfreie Finanzberatung auf Honorarbasis. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961