Green Planet AG: Gläubigerversammlung am 18. November – Forderungen können weiter angemeldet werden

/ 24.05.2017 / / 43

Die Gläubiger der insolventen Green Planet AG hätten ihre Forderungen eigentlich bis zum 7. Oktober anmelden müssen. „Die Forderungsanmeldung ist aber auch danach noch möglich. Allerdings werden dann Gebühren für die Verspätung fällig“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

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Es sei wohl auch davon auszugehen, dass noch nach dem 7. Oktober einige Forderungen eingehen werden. Denn nach Medienberichten sei die Dokumentation in dem Unternehmen so unübersichtlich, dass bis zum heutigen Zeitpunkt dem Insolvenzverwalter noch gar nicht alle Anleger bekannt seien. Fachanwalt Cäsar-Preller rät den Nachzüglern daher, ihre Forderungsanmeldung unverzüglich nachzuholen: „Irgendwann ist es nicht mehr möglich. Und nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden.“

Der nächste wichtige Termin für die Anleger ist der 18. November. Dann findet die Gläubigerversammlung in Frankfurt statt. Dabei werden wichtige Weichen für das weitere Insolvenzverfahren gestellt. „Anleger sollten diesen Termin auf keinen Fall versäumen oder ihre Interessen von einem Fachanwalt vertreten lassen. Es geht um viel Geld“, sagt Cäsar-Preller.

Denn die Anleger könnten durch ihre Investition in Baumplantagen bei der Green Planet AG viel Geld verloren haben. Rund 15 Millionen Euro sollen die Anleger insgesamt investiert haben. Doch offenbar ist ihr Geld nie oder nur zu einem kleinen Teil in den Plantagen in Costa Rica angekommen.  Längst ist die Rede von einem Schneeballsystem. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, empfiehlt Cäsar-Preller den betroffenen Anlegern alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen: „Das reicht von der Anmeldung der Forderungen bis hin zu Schadensersatzansprüchen.“ Diese können sich sowohl gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG als auch gegen die Anlagevermittler richten, falls diese die Anleger nicht umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug bestätigen, seien noch weitere rechtliche Schritte denkbar, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

 

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