Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Tür für den Widerruf von Darlehen und damit auch von Autokrediten weit aufgestoßen. Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der EuGH deutlich gemacht, dass der Widerruf unbefristet möglich ist, wenn die Bank unzureichende oder fehlerhafte Angaben gemacht hat (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). … weiterlesen
Alles zum Thema: EuGH C-33/20
Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!
Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.6k
-
11 Kommentare / 125.6k
-
93 Kommentare / 114.3k
-
567 Kommentare / 85.4k
-
152 Kommentare / 81.2k
Aktuelle Kommentare