Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

CFB-Schiffsfonds: Commerzbank wegen Falschberatung zu Schadensersatz an Kundin verurteilt

/ 18.02.2022 / / 123

Mandantin der Anlegerkanzlei Sommerberg LLP erhält über 20.000 Euro Schadensersatz wegen Geldanlage in Schiffsfonds zugesprochen. Rechtsanwalt André Krajewski von der Sommerberg LLP erklärt: „Das von uns erstrittene Urteil des Landgerichts Essen enthält wichtige Feststellungen, die auch für andere geprellte Schiffsfondsanleger Regressmöglichkeiten eröffnen können.weiterlesen

quirin bank und Anlegerschutzanwalt: “Banken haben nichts gelernt”

/ 15.10.2014 / / 355

Chef der Beraterbank “quirin bank” Schmidt und Prof. Dr. Julius Reiter als “Bankrebellen” im Handelsblatt-Interview

Wer heute die Werbespots der Commerzbank sieht, der mag zwar weiter vom Wandel der Großbanken zu mehr Anlegerschutz träumen, die Realität scheint aber davon weit entfernt. Das Handelsblatt hat mit dem Chef der quirin bank Karl Matthias Schmidt und dem Düsseldorfer Anlegeranwalt Prof. Dr. Julius Reiter zwei kompetente und vor allem streitbare Interviewpartner gefunden. Beide lassen kein gutes Haar an den Banken, sprechen ihnen die Lernwilligkeit ab und prangern Methoden an, die schon früher nur einem Ziel dienten: Umsätze und Provisionen zu steigern. Die sympathischen TV-Spot-Filialleiter der Commerzbank könnten die vorherrschenden Verhältnisse gar nicht ändern. Schmidt: “In der Praxis wissen sie nicht, wie sie das tun sollen. Der Rahmen lässt das auch nicht zu.” weiterlesen

Prorendita-Fonds: Commerzbank muss Schadensersatz leisten

/ 24.05.2017 / / 103

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (HRP) hat ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Frankfurter Landgericht erstritten: „Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG bei einem weiteren Prorendita-Fonds zu Schadensersatz in Höhe von 29.607,80 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Die Bank hatte einem Ehepaar 2007 empfohlen, jeweils eine Beteiligung über 15.000 Euro plus fünf Prozent Agio an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier GmbH & Co. KG abzuschließen. Die Anleger, die von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten wurden, machten Schadensersatzansprüche gegenüber der Commerzbank AG geltend, da der Verlust eines Großteils ihrer Kapitalanlagen droht. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 festgestellt, dass die Beratung fehlerhaft war, da die Beteiligungen für sicherheitsorientierte Anleger zu Altersvorsorgezwecken empfohlen worden sind. Die Risiken seien in unzulässiger Weise verharmlost worden, da die Fondsanlage im Extremfall ein Totalverlustrisiko aufweise. Die Commerzbank AG hätte daher vom Erwerb abraten müssen. weiterlesen

OLG Stuttgart: Commerzbank muss Schadensersatz wegen irreführender Verwendung von „Wachstum“ und „Chance“ leisten

/ 24.05.2017 / / 73

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat als erstes Obergericht zur Auslegung von Risikokategoriebegriffen wie „Wachstum“ oder „Chance“  deutlich und anlegerfreundlich geurteilt – Das OLG verneint eine anlegergerechte Beratung und verpflichtet die beratende Commerzbank zu vollem Ersatz des verlorenen Kapitals, rund 44.000 Euro, nebst Zinsen. weiterlesen